"Ein Präzendenzfall": Asyl für lesbische Frauen aus Uganda?

München/Kampala - Dürfen lesbische Frauen nach Uganda abgeschoben werden - auch wenn ihnen dort Gewalt droht? Darüber verhandelt heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Richter müssen über den Asylantrag einer 1979 geborenen, lesbischen Frau entscheiden, die angibt, in ihrer Heimat Gewalt und Bedrohung fürchten zu müssen.
Die lesbische Beratungsstelle Letra in München spricht von einem Präzedenzfall: "Der Ausgang des Prozesses wird entscheidend sein, nicht nur für die in dem Prozess im Mittelpunkt stehende Person, sondern auch die unzähligen Frauen, die mit demselben Hintergrund nach Deutschland gekommen sind." Rund 60 lesbische Frauen aus Uganda, die bei Letra angebunden sind, befinden sich nach Angaben der Beratungsstelle derzeit im Klage-, 25 weitere noch im Asylverfahren.
In gut 30 Ländern Afrikas - darunter Uganda - sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen verboten.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration wird ein Großteil der Asylanträge von Flüchtlingen aus dem ostafrikanischen Land abgelehnt: 2017 wurde laut BAMF in 327 Fällen entschieden, 220 Anträge wurden abgelehnt. Das entspricht einer sogenannten Schutzquote von 17,1 Prozent. 2018 lag diese Quote bei 30,6 Prozent, im vergangenen Jahr bei 17,7. Wie viele dieser geflohenen Menschen Asyl beantragten, weil sie sich wegen ihrer Homosexualität bedroht fühlten, wird nicht erfasst.