Eigenen Sohn verschleppt: Polizei nimmt Schleuser fest

Bei einer routinemäßigen Personenkontrolle in Neuhaus am Inn ist die Bundespolizei auf einen Schleuser gestoßen. Bei weiteren Ermittlungen konnten die Beamten einen Haftbefehl feststellen, der mittlerweile schon vier Jahre zurückliegt.
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Auf der Wache wurde den Beamten klar, dass der Schleuser vor vier Jahren einen minderjährigen Jungen verschleppt hatte. Jetzt sitzt der 35-Jährige in Untersuchungshaft. (Symbolbild)
Bundespolizei Auf der Wache wurde den Beamten klar, dass der Schleuser vor vier Jahren einen minderjährigen Jungen verschleppt hatte. Jetzt sitzt der 35-Jährige in Untersuchungshaft. (Symbolbild)

Neuhaus am Inn - Am frühen Morgen des 31. Oktober kontrollierten die Bundespolizisten vier Fußgänger in Neuhaus am Inn. Die Iraker konnten sich nicht ausweisen, weswegen sie mit den Beamten auf die Passauer Diensstelle gehen mussten.

Nach weiteren Ermittlungen auf der Wache war klar, dass einer der Aufgegriffenen, ein 35-jähriger Iraker, der Schleuser der anderen drei Landsleute war. Außerdem lag gegen den Mann ein europäischer Haftbefehl vor. Vor vier Jahren stellte das Amtsgericht Bremen den Haftbefehl wegen der "Entziehung Minderjähriger" aus. Damals hatte der Mann seinen Sohn von dessen Mutter abgeholt, war mit ihm dann ohne Absprache in den Irak geflogen und nicht wieder zurückgekehrt.

Die Beamten konnten danach nicht nur den Haftbefehl vollstrecken, sondern auch das gesuchte Kind in Schutzgewahrsam nehmen. Der neunjährige Junge gehörte ebenfalls der kontrollierten Personengruppe an - er erwies sich im Laufe der weiteren Ermittlungen zweifelsfrei als der, zur Fahndung ausgeschriebene, Minderjährige.

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Die Beamten führten den festgenommenen Iraker beim Haftrichter am Amtsgericht Passau vor, der Untersuchungshaft anordnete. Der 35-Jährige wurde daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Passau eingeliefert.

Die Bundespolizei informierte die Bremer Polizei über den Fahndungserfolg, woraufhin die Mutter des entzogenen Kindes ermittelt und verständigt werden konnte. Die Übergabe des Jungen an seine Mutter erfolgte im Beisein von Mitarbeitern des Jugendamtes Passau.

Warum er seinen Sohn dabei hatte und ob er mit ihm in Deutschland bleiben wollte, konnte der Sprecher nicht sagen. "Vielleicht wusste er auch gar nicht, dass er per Haftbefehl gesucht wird. Das wissen viele nicht."

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