Ehepaar und Tochter getötet: Angeklagter spricht von Notwehr

Regensburg (dpa/lby) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Ehepaares und dessen Tochter in Mallersdorf-Pfaffenberg (Landkreis Straubing-Bogen) hat der Angeklagte von Notwehr gesprochen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der 41-Jährige Anfang März im gemeinsamen Wohnhaus seine 72 und 69 Jahre alten Eltern und seine 37-jährige Schwester getötet. Die Behörde wirft ihm Totschlag vor. Der Mann kam nach seiner Festnahme in eine psychiatrische Klinik. Zum Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Landgericht Regensburg gab der Angeklagte die Tat zu. Unklar ist, ob der Mann schuldfähig war.
Zu Verhandlungsbeginn berichtete er von telepathischen Angriffen, von schwarzer Magie und einem früheren Klinikaufenthalt. Zum Tatvorwurf sagte er, er habe seinen Vater im Streit um den Wechsel des Stromanbieters umgeschubst, aber nicht töten wollen. Dann sei seine Mutter in die Küche gekommen und habe nach der Schwester gerufen und gesagt, sie solle die Polizei alarmieren, der 41-Jährige müsse zurück in die Psychiatrie gebracht werden.
"Ich wollte nicht wieder nach Mainkofen", sagte der Angeklagte. Das Bezirksklinikum Mainkofen ist nach eigener Darstellung die größte Gesundheitseinrichtung in Niederbayern unter anderem mit einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Weiter sagte der Angeklagte aus, der Vater hätte einfach aufstehen können. Jedoch hätten sie ihn - ohne mit ihm zu reden - sofort in die Klinik bringen wollen. "Das ist unter aller Sau, das ist das Allerletzte."
Aufgeflogen war die Tat, als Verwandte die Polizei alarmierten, weil sie ihre Angehörigen seit Tagen nicht erreichen konnten. Mehrere als Zeugen geladene Polizisten schilderten, der Sohn sei bei ihrer Ankunft aggressiv gewesen und habe die Tür nicht öffnen wollen. Die Eltern und die Schwester seien verreist, habe er gesagt. Die Beamten öffneten gewaltsam die Tür und fanden die Leichen sowie zwei getötete Katzen.
Den Beamten habe der Mann nach seiner Festnahme die Tat geschildert: Als seine Schwester zum Telefon gegriffen habe, um die Polizei zu rufen, habe er dies verhindern müssen. Mit Fäusten habe er seine Angehörigen niedergeschlagen und sei dann mit den Füßen auf ihren Köpfen herumgetrampelt, schilderte ein Polizist die damalige Aussage des Angeklagten. Der Mann habe größeren Redebedarf gehabt, so ein Polizist. Bei seinen Eltern sei ihm die Tat schwer gefallen, bei der Schwester nicht, habe er ausgesagt. Die Katzen habe er dann mit einem Stock erschlagen. Sie hätten genervt.
Einem der Polizisten sagte er nach dessen Aussage, er habe nach einer Weile zusätzlich mit einem Hammer auf die Köpfe der Opfer geschlagen, um sicherzugehen, dass sie wirklich tot seien. Den Puls habe er nicht fühlen wollen, das hätte ihn geekelt, soll der Angeklagte damals gesagt haben.
Während der Verhandlung blickte der Mann immer wieder ins Publikum, wo Verwandte saßen. An diesem Donnerstag sind die Plädoyers geplant, das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.