Ehemann zersägt: Lebenslange Haft
AUGSBURG - Heike S., die in Augsburg wegen Mordes an ihrem Ehemann vor Gericht stand, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, das die 34-Jährige ihren Mann heimtückisch erschlug und anschließend die Leiche zerstückelte.
Ihr Gesicht wandte Heike S. vom voll besetzten Zuschauerraum ab. Ihr Körper zeigte keinerlei Regung, als das Urteil im Augsburger Landgericht fiel. Die 34-Jährige wurde am Dienstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes an ihrem Ehemann verurteilt.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Ehefrau den 46 Jahre alten Polizeihundeführer heimtückisch im Schlaf erschlug. „Einmal mehr müssen wir über eine Tat urteilen, die unvorstellbar und nicht annähernd nachvollziehbar ist“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel in seiner Begründung.
„Ich bin völlig abgedreht, ich konnte es nicht mehr ertragen“
Stets hatten zwei Versionen des Tathergangs das Prozessgeschehen bestimmt. Die Angeklagte hatte zum Prozessauftakt die Tat vom 23. Januar gestanden. Allerdings beharrte sie darauf, Thomas S. während eines Streits getötet zu haben – und nicht mit einem metallenen Zaunpfahl im Schlaf. „Ich bin völlig abgedreht, ich konnte es nicht mehr ertragen“, sagte sie damals zur Tat. Die Ehe schilderte sie als Drama, ihren Ehemann als rücksichtslosen Schläger und Alkoholiker.
Im Laufe des Prozesses wurde jedoch nach Ansicht des Richters die Schilderung der Angeklagten zum Tathergang durch mehrere Gutachten widerlegt. Die „Verletzungen des Opfers sind nicht in Einklang zu bringen“ mit der Version der Täterin, betonte Rothermel.
So deuteten die Brüche des Schädels auf eine liegende Position des Körpers hin. Zudem müsse man anhand der im Wohnzimmer gefundenen Blutspritzer davon ausgehen, dass der Ehemann bei der Tötung auf dem Sofa gelegen und folglich geschlafen hatte. Dafür sprach zudem, dass keine Abwehrverletzungen beim Opfer festgestellt wurden. „Ein Polizist ist darauf trainiert, sich verteidigen zu können“, argumentierte der Richter.
Niedere Beweggründe waren nicht nachzuweisen
Am Morgen nach der Ermordung ihres Mannes hatte Heike S. ihre Tochter in den Kindergarten gebracht, um dann die Wohnung zu putzen und sogar die verspritzte Wand im Wohnzimmer zu streichen. Aufsehen erregt hatte der Fall aber vor allem, weil die 34-Jährige anschließend dem Toten die Beine abgesägt und die Überreste ihres Mannes in der Nähe eines Feldwegs entsorgt hatte.
Das Gericht sah zwar das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben, da die Ehefrau die Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt hatte. Allerdings räumte Richter Rothermel auch ein, dass man niedrige Beweggründe, auf die die Staatsanwaltschaft gepocht hatte, nicht nachweisen könne. Im Laufe des Prozesses hatte sich durch Zeugenaussagen bestätigt, dass der Ehemann ein aggressiver, intoleranter Mann gewesen sei, der sich weder um die Kinder noch um seine Ehefrau gekümmert hatte.
ddp
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