Ehefrau versteigert: Sieben Jahre Haft

Der 45-Jährige hatte sie mit Foltermethoden zum Sex mit Fremden gezwungen
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Muss sieben Jahren ins Gefängnis: Thomas B. (45).
Czichon Muss sieben Jahren ins Gefängnis: Thomas B. (45).

Der 45-Jährige hatte sie mit Foltermethoden zum Sex mit Fremden gezwungen

WEIDEN Sieben Jahre muss Thomas B. (45) ins Gefängnis, weil er seine Frau vergewaltigt, verletzt und eingesperrt hat. Er hatte Katharina B. (43) auch im Internet zu Schäferstündchen versteigert. Das aber wurde im Urteil vom Landgericht Weiden nicht berücksichtigt.

Denn anfangs tat das Paar aus dem Kreis Neustadt/Waldnaab das im Einverständnis – wegen Schulden. Doch Thomas B., der auf die Einnahme von Viagra angewiesen war, wurde nicht mehr damit fertig, dass sie sich über das Internet prostituierte. Er begann, sie dafür zu bestrafen: Er quälte sie mit einem Lötkolben, hielt sie in einer mit Wasser gefüllten Tonne gefangen, stülpte ihr eine Plastiktüte über den Kopf. Nach den Torturen willigte die Frau zum Sex ein, aus Angst vor weiterer Folter. „Drohung mit einem empfindlichen Übel“. Das ist juristisch gesehen Vergewaltigung.

Die Ehefrau lässt sich scheiden. Einen neuen Lebensgefährten hat sie bereits – kennengelernt im Internet. sw

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