Ehefrau erschlagen – Bestatter bekommt lebenslänglich

Der Angeklagte stellt den Tod seiner Frau als Affekthandlung dar. Für das Gericht ist es ein heimtückischer Mord. Das Urteil: lebenslange Haft. Der Bestatter hatte seine Frau mit einem Holzscheit erschlagen und ihre Leiche anschließend verbrannt.
von  Abendzeitung
Der Angeklagte stellte den Tod seiner Frau als Affekthandlung dar.
Der Angeklagte stellte den Tod seiner Frau als Affekthandlung dar. © dpa

HOF - Der Angeklagte stellt den Tod seiner Frau als Affekthandlung dar. Für das Gericht ist es ein heimtückischer Mord. Das Urteil: lebenslange Haft. Der Bestatter hatte seine Frau mit einem Holzscheit erschlagen und ihre Leiche anschließend verbrannt.

Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein Bestatter am Mittwoch vom Landgericht Hof zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 49-Jährige seine Frau Ende Oktober des vergangenen Jahres im Keller des gemeinsamen Hauses in Selb mit einem Holzscheit erschlagen. Anschließend schaffte er die Leiche der 50-Jährigen in den Wald und zündete sie an. Der Angeklagte hatte wenige Monate zuvor eine junge Frau kennengelernt, mit der er ein neues Leben beginnen wollte. Zudem wollte er mit dem Hausverkauf und dem Geld aus der Lebensversicherung seine finanziellen Probleme lösen.

Konkret nachvollziehbar war das Motiv für den heimtückischen Mord an der arg- und wehrlosen Frau aus Sicht der Kammer nicht. „Mitleid mit seiner kranken Frau war es nicht, allenfalls Selbstmitleid“, sagte der vorsitzende Richter Georg Hornig. Der Angeklagte habe einen anderen Lebensweg gehen wollen. Dabei habe ihm seine Frau im Weg gestanden. Bei seiner Vernehmung hatte der Bestatter angegeben, seine Frau habe ihn provoziert, beleidigt und mit einem Tablett angegriffen, deshalb sei er ausgeflippt.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich Täter und Opfer am Nachmittag des 31. Oktober 2009 im Keller des gemeinsamen Hauses aufgehalten. Der Angeklagte füllte einen Heizkessel mit Holz, seine Frau sprach mit ihm über ihre Rückenprobleme. Anschließend ging sie im Erdgeschoss auf die Toilette. Auf dem Rückweg stürzte sie die Kellertreppe hinab und verletzte sich. Er wischte ihr das Blut ab und schlug vor, sie ins Krankenhaus zu bringen.

„Als sie an einen Schrank ging, entschloss er sich, sie zu töten“, schilderte der Richter. „Er nahm ein Holzscheit und schlug es seiner Frau seitlich von hinten auf den Kopf – sie hatte weder eine Abwehr- noch eine Fluchtmöglichkeit.“ Den Blutspuren am Tatort und der Untersuchung der verkohlten Leiche zufolge versetzte der Mann seiner Frau noch mindestens zwei weitere Schläge. Als sie tot war, säuberte er den Keller. Nach Einbruch der Dämmerung trug er ihre Leiche ins Freie, setzte sie auf den Beifahrersitz eines Geländewagens, nahm einen Kanister mit Benzin aus der Garage und fuhr in den Wald.

Dort schüttete er nach Darstellung des Gerichts das Benzin in das Innere des Wagens und zündete ihn an. Anschließend fuhr er zurück zu seinem Haus, verbrannte seine Kleidung, duschte sich und besuchte eine Geburtstagsfeier.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die drei Verteidiger hatten auf Totschlag im Affekt plädiert, aber kein Strafmaß genannt. Für einen affektiven Erregungszustand des Angeklagten gab es aus Sicht der Strafkammer aber keine Hinweise – auch nicht für die Erklärung des Angeklagten, er habe seine Frau von ihren Schmerzen erlösen wollen.

Manfred Präcklein, dpa

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