Echt irre: Würden Sie Ihren Sohn "Schnickel" nennen?
Die Nürnberger Geburtenstelle lehnte den Vorschlag ab. Andere Nürnberger Eltern dürfen ihre kleine Tochter „Sonne“ taufen.
NÜRNBERG Würden Sie Ihren neugeborenen Sohn „Schnickel“ nennen? Ein Nürnberger Ehepaar kam auf diese irre Idee! Gemäß dem frivolen Sprichwort „Erst wird geschnackelt, dann kommt der Schnickel“. Ein Ansinnen, dem Standesbeamtin Hannelore Hirsch und ihre fünf Kolleginnen von der Geburtenstelle im Nürnberger Rathaus einen Riegel vorschoben.
Doch die Ablehnung durchs Standesamt ist für einige Eltern kein Grund, aufzugeben. So scheiterten Eltern erst vor dem Nürnberger Amtsgericht, weil sie per Klage den Vornamen „Rosenherz“ für ihre Tochter durchsetzen wollten.
Ein anderes Elternpaar war erfolgreicher: Nachdem sie vorm Amts- und Landgericht Nürnberg abgewiesen worden waren, erlaubte ihnen das Bayerische Oberste Landgericht in München, ihre Tochter „Sonne“ zu nennen.
Münchner Richter kennen keine "bleede Sunna"
Dabei hatten zwei gute Gründe das Amt zunächst bewogen, diesen Vornamen abzulehnen: Erstens wird der Name „Sonne“ im internationalen Vornamens-Verzeichnis als männlich geführt – schließlich spricht z. B. der Franzose von „le soleil“. Zweitens befürchtete man, das Mädchen könnte später aufgrund seines Vornamens diskriminiert werden. Schließlich gibt’s in Nürnberg auch den Ausdruck „Du bleede Sunna!“ Für die Münchner Richter war dieser mundartliche Einwand jedoch offensichtlich nicht mehr nachvollziehbar.
Die Liberalisierung des Namensrechts hat die Arbeit der Standesbeamten nicht einfacher gemacht. „Hinzu kommt, dass die gewünschten Namen von Eltern aus anderen Kulturkreisen ungewöhnlich für uns klingen“, so Hannelore Hirsch. Da ist dann wieder Recherche im internationalen Vornamenslexikon angesagt. Rund 270000 männliche und 290000 weibliche Namen sind dort verzeichnet.
Doch auch wenn der Name dort drin steht, muss er nicht automatisch vor einem deutschen Standesbeamten bestehen. So muss ein Name eindeutig dem Geschlecht des Kindes zugeordnet sein. Ein italienisches Paar zum Beispiel, das sein Söhnchen landestypisch „Andrea“ oder „Gabriele“ nennen will, muss diesem Namen wenigstens einen weiteren Vornamen mit unmissverständlichem Geschlechtsbezug dazugesellen.
Brooklyn, Paris, "Ikea Parkhaus"?
Dem deutschen Namensrecht unterliegen nicht nur Kinder von deutschen Paaren oder mit einem deutschen Elternteil. Auch so genannte „Options-Deutsche“ müssen den hiesigen Namens-Gepflogenheiten genügen. Options-Deutsche sind Kinder von ausländischen Ehepaaren, die mehr als acht Jahre im Lande leben. Diese Kinder bekommen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und können sich mit 18 Jahren entscheiden, ob sie Deutsche bleiben wollen oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern übernehmen.
Die Marotte Prominenter, die ihre Kinder nach dem Ort taufen, an dem sie gezeugt wurden – Beispiel Brooklyn Beckham oder Paris Hilton – ist in Deutschland übrigens nicht möglich. Oder wie es die Kabarettistin „Cindy aus Marzahn“ ausdrückt: „Dann müsste ich ja Ikea Parkhaus heißen.“
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