Durchgedrehte Autofahrerin: Muss sie in die Psychiatrie?

Es passierte auf dem Parkplatz vor einem Supermarkt. Die alte Frau ging der Autofahrerin (67) zu langsam über die Fahrbahn. Da drehte die Pkw-Lenkerin völlig durch, schimpfte, gestikulierte - und gab Gas. Die Fußgängerin starb, die Autofahrerin steht vor Gericht.
von  Abendzeitung
Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick". © dpa

WÜRZBURG - Es passierte auf dem Parkplatz vor einem Supermarkt. Die alte Frau ging der Autofahrerin (67) zu langsam über die Fahrbahn. Da drehte die Pkw-Lenkerin völlig durch, schimpfte, gestikulierte - und gab Gas. Die Fußgängerin starb, die Autofahrerin steht vor Gericht.

Eine 67-jährige Autofahrerin, die auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes eine Rentnerin überfahren und getötet hat, sitzt heute zum dritten und voraussichtlich letzten Mal in Würzburg auf der Anklagebank. Im Februar 2008 wurde sie vom Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte am 26. Januar 2007 eine 84-jährige Frau auf einem Supermarkt-Parkplatz in Ochsenfurt (Kreis Würzburg) vorsätzlich angefahren und mit dem Auto überrollt hat. Die Rentnerin starb an ihren schweren Verletzungen. Vor dem Anfahren hat die Autofahrerin nach Zeugenaussagen mehrfach gehupt, geschimpft und wütend gestikuliert, als die Seniorin die Fahrbahn vor ihrem Auto langsam überquerte.

Eine Revision der Verteidigung zum Bundesgerichtshof (BGH) führte dazu, dass eine andere Kammer des Landgerichts sich noch einmal mit dem Fall beschäftigen muss. Schuldspruch und Freiheitsstrafe sind rechtskräftig. Nicht einverstanden war der BGH mit der Begründung der Einweisung der Täterin in die Psychiatrie in erster Instanz. Die Richter gingen davon aus, dass die Angeklagte wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung für die Allgemeinheit gefährlich ist. (ddp)

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