DUH verklagt Bayern auf saubere Luft in Nürnberg

München (dpa/lby) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will in Nürnberg saubere Luft auch mit Diesel-Fahrverboten durchsetzen. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof habe sie den Freistaat jetzt auf Einhaltung des Stickoxid-Grenzwerts im ganzen Stadtgebiet bis spätestens Ende 2019 verklagt, teilte die DUH am Mittwoch mit.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Blaulicht auf einem Fahrzeug der Polizei leuchtet in der Dunkelheit. Foto: Monika Skolimowska/Archivbild
dpa Das Blaulicht auf einem Fahrzeug der Polizei leuchtet in der Dunkelheit. Foto: Monika Skolimowska/Archivbild

München (dpa/lby) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will in Nürnberg saubere Luft auch mit Diesel-Fahrverboten durchsetzen. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof habe sie den Freistaat jetzt auf Einhaltung des Stickoxid-Grenzwerts im ganzen Stadtgebiet bis spätestens Ende 2019 verklagt, teilte die DUH am Mittwoch mit. "Unumgänglich ist dabei ein umfassendes Fahrverbot für schmutzige Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bis einschließlich Abgasstandard Euro 5", sagte Vereinsgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die EU hat für Stickstoffdioxid (NO2) einen Höchstwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel festgelegt. An einer der beiden Messstationen in Nürnberg, an der Station Von-der-Tann-Straße, wurden im vergangenen Jahr 46 Mikrogramm gemessen. Tatsächlich würde der Grenzwert aber an vielen Stellen in der Stadt überschritten, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. Die DUH werde in dem Verfahren die Überprüfung der aufgestellten Messstationen einfordern. Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag müssen Messstationen so aufgestellt werden, dass ihnen keine Überschreitung entgeht.

Der NO2-Grenzwert wurde im vergangenen Jahr noch an vier Messstellen des Landesamts für Umwelt in München, Nürnberg und Augsburg überschritten. Das Verwaltungsgericht München hatte den Freistaat auf eine DUH-Klage hin verurteilt, für München einen Luftreinhalteplan mit der Möglichkeit von Diesel-Fahrverboten vorzulegen. Die Stadt hatte danach aber mit eigenen Stickoxid-Messungen festgestellt, dass die Luft in den Wohngebieten besser ist als bisher angenommen. Die Stadt und die Staatsregierung lehnten Fahrverbote als unverhältnismäßig ab.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.