Dreifachmörder und Modellbauer will die Freiheit

Noch sitzt der 77-jährige Roland S., der durch die Affäre um Ex-Ministerin Christine Haderthauer bekannt ist, in der geschlossenen Psychiatrie. Ein neues ärztliches Gutachten könnte das ändern.
Helmut Reister |
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Mörder Roland S. zeigt Fotos der Automodelle, die er für die Haderthauers gebaut hat.
dpa 3 Mörder Roland S. zeigt Fotos der Automodelle, die er für die Haderthauers gebaut hat.
Eines der Modell-Autos, das der Roland S. gebaut hat.
dpa 3 Eines der Modell-Autos, das der Roland S. gebaut hat.
Christine und Hubert Haderthauer.
dpa 3 Christine und Hubert Haderthauer.

Er hat drei Männer getötet und ist deswegen seit fast 30 Jahren in der Psychiatrie untergebracht: Roland S. Der begnadete Modell-Auto-Tüftler, dessen handwerkliches Geschick Christine Haderthauer (CSU) und ihr Mann sich für lukrative Geschäfte zunutze gemacht hatten – letztendlich kosteten seine Kunstwerke die Staatskanzlei-Chefin ihren Posten.

Jetzt will der Dreifachmörder mit Hilfe einer Verfassungsbeschwerde und eines neuen psychiatrischen Gutachtens zurück in die Freiheit kommen.

"Von ihm geht keine Gefahr mehr aus, die seine Unterbringung rechtfertigen würde", sagt der Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed über den Mann, der durch die Modellauto-Affäre über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt wurde.

Zwei Gerichte sagen: Er ist immer noch eine große Gefahr

Seine filigranen Kunstwerke auf vier Rädern lösten den Rücktritt von Christine Haderthauer (CSU) aus – und Strafverfahren gegen sie wegen Steuerhinterziehung und ihren Mann Hubert zusätzlich wegen Betrugs. Er ist derzeit vom Dienst als Landgerichtsarzt in Ingolstadt suspendiert.

Im vergangenen Jahr entschieden zwei Gerichte, das Oberlandesgericht in Nürnberg und das Landgericht in Ansbach, dass Roland S. nach wie vor eine so große Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, dass weder an Lockerungen, geschweige denn an eine Entlassung aus dem Bezirkskrankenhaus Ansbach gedacht werden könne.

Gegen diese Entscheidung geht Strafrechts-Experte Ahmed mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Die Gerichte, so sein Argument, hätten keine ausreichende Sachaufklärung betrieben, um die Persönlichkeit seines Mandanten tatsächlich bewerten zu können. Dadurch seien auch dessen Grundrechte unmittelbar verletzt worden. "Mein Mandant", erklärt Ahmed, "ist zu einem Spielball wirtschaftlicher und politischer Interessen geworden."

Zunächst gilt Roland S. als Vorzeigepatient – bis er verlegt wird

Die Gerichte, die Roland S. für hochgefährlich halten, stützen sich bei der Persönlichkeitsbewertung des seit fast drei Jahrzehnten in der Psychiatrie untergebrachten Straftäters auch auf die übereinstimmende Einschätzung mehrerer Ärzte des BKH Ansbach.

Sie gehen davon aus, dass bei seiner Freilassung mit schweren Straftaten zu rechnen sei. "Tatsache ist", stellt Rechtsanwalt Ahmed trocken fest, "dass sich mein Mandant in all den Jahren nichts zu Schulden kommen ließ."

Die Expertise der Mediziner aus dem fränkischen Bezirkskrankenhaus sah schon einmal ganz anders aus. Zwölf Jahre lang, bis zu seiner Verlegung nach Straubing im Jahr 2000, war Roland S. der Vorzeigepatient schlechthin.

Der damalige ärztliche Direktor, der als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtags aussagen musste, schwärmt noch heute vom Segen der "Modellbau-Therapie" – und stößt mit dieser Aussage auf massive Kritik.

Der Landtagsabgeordnete Peter Bauer (Freie Wähler) aus Ansbach, der Mitglied des Untersuchungsausschusses ist, ist zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen und nähert sich der Einschätzung Ahmeds an. "Therapeutische Aspekte", erklärt Bauer, "spielten überhaupt keine Rolle. Es ging ausschließlich um die wirtschaftlichen Interessen des Ehepaars Haderthauer."

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Roland S., der zwischen 1971 und 1988 drei Männer tötete, mit denen er zuvor Sex hatte, wurde nach der letzten Tat in die Psychiatrie nach Ansbach eingewiesen. Hubert Haderthauer war damals Arzt im BKH und machte zusammen mit seiner Frau Christine aus dem genialen handwerklichen Geschick des hochkriminellen Straftäters ein Geschäft.

Unter dessen Regie entstanden in der Psychiatrie, zunächst in Ansbach, ab 2000 in Straubing, Oldtimer-Nachbauten im 1:8-Format, die auf dem internationalen Sammlermarkt für hohe fünfstellige Beträge gehandelt wurden.

Roland S., ohne den die Produktion nicht möglich gewesen wäre, genoss im Gegenzug außergewöhnliche Freiheiten, durfte immer wieder das Klinikgelände in Ansbach verlassen, bekam sogar die Genehmigung für einen Kurzurlaub in Frankreich.
"Ärztlichen Einspruch gegen die Vorzugsbehandlung und die Lockerungen", stellt MdL Bauer fest, "gab es nicht. Genauso wenig, wie es ein Therapiekonzept für ihn gab."

Der Justizsprecher: "Es ist ja auch ein sehr komplexer Fall"

Die ärztlichen Fehler aus der Vergangenheit könnten dem Mann nach 30 Jahren nun den Weg in die Freiheit ebnen. "Mein Mandant", stellt Ahmed fest, "hatte bei der Modellautoproduktion mit gefährlichem Werkzeug zu tun und hätte ein Blutbad anrichten können. Er hatte unzählige Male die Möglichkeit zur Flucht und hat es nicht ausgenutzt. Er hat sich an alle Vorgaben gehalten."

Während die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe noch auf eine Entscheidung wartet, hat das Landgericht Ansbach bereits entschieden, Roland S. neu begutachten zu lassen, um seine tatsächliche Gefährlichkeit festzustellen.

Bis dahin werden nach Angaben des Ansbacher Justizsprechers Michael Tiedemann viele Monate verstreichen. "Es ist", sagt er, "ja auch ein sehr komplexer Fall."

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