Drei Statiker nach tödlichem Brückeneinsturz vor Gericht

Schweinfurt (dpa/lby) - Mehr als drei Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke auf der A7 bei Werneck (Unterfranken) müssen sich von heute an drei Statiker vor Gericht verantworten. Ein Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass den Ingenieuren Fehler bei der Planung der Brücke unterlaufen waren.
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Luftaufnahme der Unfallstelle am Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach der A7 bei Werneck. Foto: Hajo Dietz/dpa/Archivbild
dpa Luftaufnahme der Unfallstelle am Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach der A7 bei Werneck. Foto: Hajo Dietz/dpa/Archivbild

Schweinfurt (dpa/lby) - Mehr als drei Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke auf der A7 bei Werneck (Unterfranken) müssen sich von heute an drei Statiker vor Gericht verantworten. Ein Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass den Ingenieuren Fehler bei der Planung der Brücke unterlaufen waren. Diese hätten zum spektakulären Zusammenbruch des Traggerüstes geführt. Die drei Techniker müssen sich nun wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vor dem Landgericht Schweinfurt verantworten.

Bei dem Einsturz der Brücke im Jahr 2016 war ein Bauarbeiter ums Leben gekommen, 14 weitere Menschen waren verletzt worden. Das Landgericht hat zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte im Februar fallen.

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