Drei Rocker nach brutalem Angriff verurteilt

Nürnberg (dpa/lby) - Nach einem brutalen Angriff im Rocker-Milieu hat das Landgericht in Nürnberg zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Wegen gefährlicher Körperverletzung erhielt ein 24-Jähriger am Dienstag 20 Monate Freiheitsstrafe, ein 55-Jähriger wegen Beihilfe und unerlaubten Waffenbesitzes 19 Monate.
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Auf einer Richterbank in einem Gerichtssaal liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv
dpa Auf einer Richterbank in einem Gerichtssaal liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv

Nürnberg (dpa/lby) - Nach einem brutalen Angriff im Rocker-Milieu hat das Landgericht in Nürnberg zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Wegen gefährlicher Körperverletzung erhielt ein 24-Jähriger am Dienstag 20 Monate Freiheitsstrafe, ein 55-Jähriger wegen Beihilfe und unerlaubten Waffenbesitzes 19 Monate. Bei einem dritten Angeklagten im Alter von 51 Jahren lautete das Urteil neun Monate Haft wegen unerlaubten Besitzes einer Maschinenpistole.

Der 51-Jährige soll Europapräsident der Rocker-ähnlichen Verbindung "United Tribuns" sein. Er war laut Anklage dagegen, dass eine Gruppe von Männern in Schwabach eine regionale Untergruppe der "Tribuns" gründet. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft beauftragte er die beiden anderen Angeklagten sowie zwei weitere Verdächtige, die Schwabacher zusammenzuschlagen. Im Oktober 2017 prügelten und traten die vier in einem Tattoo-Studio auf ihre Opfer ein.

Gegen zwei der mutmaßlichen Schläger, denen nicht in Nürnberg der Prozess gemacht wird, läuft ein anderes Verfahren in Österreich. Der 24-Jährige und der 55-Jährige sagten aus, dass die Gewalt von den beiden Österreichern ausging. Dies bestätigten die Geschädigten.

Da die Beweislage eher dünn war und die beiden Österreicher dem Landgericht nicht als Zeugen zur Verfügung standen, fielen die Strafen deutlich geringer aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert: Die Anklage hatte sieben Jahre Haft für 51-Jährigen gefordert. Dass er die anderen Männer zu dem Angriff angestiftet hatte, konnte vor Gericht jedoch nicht nachgewiesen werden.

Für den 24-Jährigen hatte die Anklagevertretung auf mehr als fünf Jahre Haft plädiert, bei dem 55-Jährigen auf sechs Jahre - wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Alle Angeklagten sind Deutsche.

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