Drei Kinder getötet – Mutter vor Gericht
Der Lebenspartner in einer Nervenklinik, die 38-Jährige Frau alleine mit den neugeborenen Zwillingen und der sechs Jahre alten Tochter. Das ist offenbar zu viel für die Mutter. Wegen Mordes steht sie ab Dienstag vor Gericht.
Landshut – Fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem Familiendrama mit drei toten Kindern in Oberbayern sitzt deren Mutter auf der Anklagebank. Vor dem Landgericht Landshut muss sich die 39-Jährige wegen Mordes und zweifachen Totschlags verantworten. Laut Anklage soll die Frau aus Freising ihre sechsjährige Tochter und die vier Monate alten Zwillinge erstickt haben. Nach der Tat fuhr sie mit den leblosen Kindern auf die Autobahn 92 und verursachte bei Unterschleißheim nördlich von München einen Unfall. Die Frau wollte sich selbst töten, überlebte jedoch schwer verletzt.
Auslöser der Tragödie sollen Überforderung und finanzielle Probleme gewesen sein. Der Lebenspartner der Angeklagten und Vater der Zwillinge hatte sich kurz vor der Tat zum zweiten Mal in psychiatrische Behandlung gegeben. Als er sich weigerte, die Klinik zu verlassen, soll die damals 38-Jährige den Entschluss gefasst haben, die Kinder und sich selbst zu töten.
Laut Anklage erklärt sie in einem Waldstück der Sechsjährigen, dass sie alle sterben müssten, und erstickt das Mädchen. Anschließend hält sie den Zwillingen mehrere Minuten lang Mund und Nase zu. Nach jeder einzelnen Tat soll sie ihrem Lebensgefährten eine sms geschickt haben, in der sie den Tod der Kinder mitteilt. Dieser alarmiert die Polizei. Als die Angeklagte die Streifenwagen entdeckt, bieg sie auf die Autobahn und rast in eine Leitplanke. Laut Obduktion werden erst durch diesen Aufprall die Zwillinge getötet.
Der Staatsanwalt schließt nicht aus, dass die Mutter bei der Tat vermindert schuldfähig ist. „Zumindest ist dies das Ergebnis des vorläufigen psychiatrischen Gutachtens“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Landshut, Markus Kring. Eine lebenslange Haftstrafe ist daher nicht zu erwarten. Möglich ist die Unterbringung der Frau in einer Psychiatrie. Die Tötung der Sechsjährigen bewertet die Anklagebehörde als Mord. Im Fall der beiden Neugeborenen lautet die Anklage auf Totschlag. Das Mordmerkmal der Heimtücke entfällt, weil Babys grundsätzlich wehrlos und arglos sind.
Für den Prozess sind zunächst elf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird im Dezember erwartet.