Doppelmord Schweinfurt: Angeklagter ist frei

  Sein Onkel und dessen Schwägerin wurden kaltblütig erschossen: Am Donnerstag sprach das Landgericht in Schweinfurt den 30-jährigen Angeklagten frei.  
dapd |
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Sein Onkel und dessen Schwägerin wurden kaltblütig erschossen: Am Donnerstag sprach das Landgericht in Schweinfurt den 30-jährigen Angeklagten frei.

Schweinfurt - Mit einem Freispruch ist der Prozess wegen Doppelmordes am Donnerstag in Schweinfurt zu Ende gegangen. Das Landgericht Schweinfurt sprach den 30 Jahre alten Angeklagten nach mehr als sechsmonatiger Verhandlungsdauer vom Mordvorwurf frei.

Damit folgte die Kammer dem Antrag der Verteidigung, die keine objektiven Beweise für die Täterschaft des angeklagten Bauunternehmers gesehen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu lebenslanger Haft beantragt.

Die Vorsitzende Richterin Elisbeth Ott begründete das Urteil damit, dass der 30-Jährige nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ freizusprechen gewesen sei. Damit bleibt der Tod des Onkels des Angeklagten und dessen Schwägerin im August 2009 ungeklärt. Sie waren nahe eines Schweinfurter Sportzentrums im Mercedes der Frau aus nächster Nähe mit jeweils drei Kopfschüssen aus einer Pistole getötet worden.

 

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