Doherty-Sauftour: Keine Strafe für August Diehl

Regensburg – Eine Sauftour und ein mutmaßlicher Einbruch in ein Regensburger Musikgeschäft bleiben für den Berliner Schauspieler August Diehl (35) wohl straffrei. Das Amtsgericht habe den beantragten Strafbefehl zurückgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Regensburg. Diehl habe die Tat nicht gestanden und sich wegen seiner Trunkenheit auf eine Erinnerungslücke berufen. In seinem Hotelzimmer sei das Diebesgut nicht gefunden worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Zeugen hätten lediglich drei Menschen vor dem Plattenladen gesehen, von denen einer eine Gitarre gehalten haben solle. Wer die Scheibe eingeschlagen oder das Musikinstrument in der Hand gehabt habe, sei unklar. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte Ende Juni beim Amtsgericht beantragt, gegen den Schauspieler einen Strafbefehl wegen fahrlässigen Vollrausches zu erlassen. Diehl sollte eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 600 Euro zahlen.
Dem 35-Jährigen wurde vorgeworfen, im März volltrunken gemeinsam mit dem britischen Skandalrocker Pete Doherty (32) eine Gitarre und eine Schallplatte aus einem Regensburger Plattenladen gestohlen zu haben. Die Staatsanwalt nahm laut Amtsgericht an, dass Diehl wegen seines hohen Alkoholpegels möglicherweise schuldunfähig war. Daher hätte er – wenn überhaupt – wegen fahrlässigen Vollrausches bestraft werden können und nicht wegen Diebstahls.
Innerhalb einer Woche kann die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Die nächste Instanz wäre dann das Regensburger Landgericht. Auch einen beantragten Strafbefehl gegen Doherty hatte das Amtsgericht aus Mangel an Beweisen zurückgewiesen. Diehl und Doherty waren wegen Filmdreharbeiten in der Oberpfalz.