Dissidentenmord: Verteidigung fordert Freispruch

Im Prozess um die Ermordung eines kroatischen Dissidenten vor 33 Jahren in Wolfratshausen hat die Verteidigung einen Freispruch der beiden Angeklagten gefordert. Seit 21 Monaten war die Rolle der beiden Geheimdienstler verhandelt worden.
von  dpa
Der ehemalige jugoslawische Geheimdienstchef Zdravko Mustac (r) und sein enger Mitarbeiter General Josip Perkovic (l) stehen seit 21 Monaten vor Gericht.
Der ehemalige jugoslawische Geheimdienstchef Zdravko Mustac (r) und sein enger Mitarbeiter General Josip Perkovic (l) stehen seit 21 Monaten vor Gericht. © dpa

München - Im Münchner Oberlandesgerichtsprozess um den gewaltsamen Tod eines Exilkroaten vor 33 Jahren hat die Verteidigung der beiden Angeklagten am Montag Freispruch gefordert. Der Chef des damaligen jugoslawischen Geheimdienstes SDS und dessen Abteilungsleiter "Feindliche Emigration" werden der Beihilfe zum Mord an dem Dissidenten Stjepan Durekovic beschuldigt. Sie sollen die Bluttat in Auftrag gegeben haben. Die Bundesanwaltschaft hat dies in ihrem Plädoyer als Mittäterschaft gewertet und lebenslange Haft für die 74 und 71 Jahre alten Männer gefordert.

Mit Schüssen und Hieben auf den Kopf getötet

Durekovic war am 28. Juli 1983 in der Garage eines schon früher verurteilten Landsmanns im oberbayerischen Wolfratshausen mit Schüssen und Hieben auf den Kopf umgebracht worden. Die Killer konnten entkommen und wurden nie belangt. Sie mordeten nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft im Auftrag des Geheimdienstes.

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Nach der 21-monatigen Beweisaufnahme hat die Verteidigung jede Beteiligung der beiden früheren Nachrichtendienstoffiziere an dem Verbrechen verneint. Die Bundesanwaltschaft habe ihre Forderung nach einem Schuldspruch auf die Angaben eines Zeugen gestützt, gegen den mehrere Strafverfahren unter anderem wegen Betrugs anhängig seien.

Auftragsmord des Geheimdienstes?

Er sei ständig mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und ein "notorischer Lügner". Der Zeuge habe eine "konstruierte Geschichte erzählt", auf die man keine Verurteilung stützen könne.

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage beschloss der Geheimdienst den Mord an dem Regimekritiker, als dessen "feindliche Tätigkeit sich zuspitzte". Der Journalist habe innerhalb von 15 Monaten in mehreren Büchern und zahlreichen Artikeln mit dem damaligen Jugoslawien abgerechnet. Er sei als "geistiger Brandstifter" beseitigt worden.

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