Dieses Paar führte eine schwule Scheinehe

„Es war ein Freundschaftsdienst für meinen ehemaligen Kollegen aus Bosnien“, gestand der 66-jährige Nürnberger Rentner – für beide setzte es Geldstrafen.
von  Abendzeitung
Spätes Geständnis vor Gericht: Der 66-jährige Rentner und sein Freund (37) aus Bosnien, der in Deutschland leben wollte.
Spätes Geständnis vor Gericht: Der 66-jährige Rentner und sein Freund (37) aus Bosnien, der in Deutschland leben wollte. © Berny Meyer

„Es war ein Freundschaftsdienst für meinen ehemaligen Kollegen aus Bosnien“, gestand der 66-jährige Nürnberger Rentner – für beide setzte es Geldstrafen.

NÜRNBERG Beim Notar schlossen sie eine eheähnliche Gemeinschaft – der 66-jährige Nürnberger Rentner und sein 37 Jahre jüngerer Ex-Kollege vom Bau, der aus Bosnien stammt. Doch Mitarbeiter des Ausländeramts, die seinen Aufenthalt unbefristet verlängerten, vermuteten hinter der Verbindung eine schwule Scheinehe, recherchierten dem Paar hinterher.

Gestern mussten sich die zwei kräftigen Mannsbilder wegen „unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels“ vor dem Nürnberger Amtsgericht verantworten.

„Eine Lebenspartnerschaft liegt doch vor“, erklärte Reinhard Kotz, Verteidiger des Rentners, „auch wenn sie nicht zusammen gewohnt haben.“ Aber genau das hatte das Ausländeramt bei zwei Nachfragen wissen wollen, und jedes Mal die Antwort bekommen: „Ja, wir leben zusammen“.

Getrennte Wohnungen - tägliche Besuche

Tatsächlich hauste der schwer herzkranke Rentner in seiner kleinen Wohnung, während der Bosnier, ein selbstständiger Trockenbauer, bei seinen Eltern schlief, aber seinen 29 Jahre älteren Lebenspartner angeblich täglich besuchte. „Es geht nicht darum, in die Betten dieser Paare zu schauen“, sagte Richterin Ute Kusch, „aber die Angaben beim Ausländeramt müssen einfach stimmen.“ Sonst könne ja jeder zum Schein so eine Verbindung eingehen und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

„Ich wollte meinem früheren Arbeitskollegen einfach einen Gefallen tun, kenne ihn seit bald 20 Jahren vom Bau“, gestand schließlich der jahrelang mit einer Frau verheiratete und geschiedene Rentner. Geld habe er für seinen Freundschaftsdienst nicht bekommen. Im Gegenteil: Seine mickrigen Sozialbezüge wurden noch gekürzt wegen der ehelichen Gemeinschaft. Aber der Bosnier kümmere sich aufopfernd um ihn, auch als er kürzlich im Krankenhaus lag.

„Aber aus dem Stuhl hat er Ihnen hier nicht geholfen, obwohl Sie kaum hochgekommen sind“, so die Richterin pikiert. Der Rentner erhielt 1350 und der Bosnier 2700 Euro Strafe.

cis

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.