Dieser SPD-Politiker muss fünf Monate in den Knast
Robert Schmitt (47) sitzt für Nürnberg/Süd und Schwabach im Bezirkstag. Er verlor wegen etlicher Verstöße den Führerschein – und setzte sich weiter hinters Steuer. Jetzt wurde er dafür verurteilt
NÜRNBERG/SCHWABACH Keine Gnade für SPD-Politiker Robert Schmitt (47)! Das Amtsgericht Schwabach verurteilte den im Bezirkstag sitzenden Verwaltungswirt zu fünf Monaten Gefängnis – ohne Bewährung!
Schritt für Schritt näherte sich der Genosse, der für die SPD im Wahlkreis Nürnberg/Süd-Schwabach kandidiert hat, dem juristischen Fegefeuer. Seine Fahrweise, die nur allzu oft nicht mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung übereinstimmte, bereicherte zunächst nur sein Flensburger Punktekonto. „Ich habe es halt meistens eilig“, sagte er zur AZ.
Immer wieder wurde er in den zurückliegenden Jahren wegen zu schnellen Fahrens geblitzt. Dann fiel er auch noch ein paarmal wegen viel zu dichten Auffahrens und Drängeln auf. Als sich sein Sünden-Konto der magischen 18-Punkte-Grenze näherte, wurde er von den Behörden noch schriftlich auf den drohenden Führerscheinentzug aufmerksam gemacht. Robert Schmitt: „Das habe ich irgendwie nicht richtig eingeschätzt.“ Die Folge: Beim nächsten Verkehrsverstoß war der Führerschein weg!
Einer Bewährungsstrafe folgte die nächste
„Ohne Führerschein kann ich nicht leben. Ich brauche ihn für meinen Beruf und für meine politische Tätigkeit“, schildert er das vor drei Jahren entstandene Dilemma. Die Schlinge, in die sich Schmitt selbst hinein befördert hatte, zog er dann auch selbst immer weiter zu. Er setzte sich nämlich auch ohne Schein hinters Steuer – und wurde prompt wieder erwischt. Einer ersten durchaus moderaten Bewährungsstrafe, folgte bald die nächste. Robert Schmitt konnte es einfach nicht lassen.
Im Januar fiel er nach einer Veranstaltung in der Nürnberger Südstadt zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit als Autofahrer ohne Schein auf. Das Prekäre an diesem Verkehrsverstoß: Bei Robert Schmitt lief noch eine Bewährungsfrist. Deshalb schlug das Amtsgericht jetzt mit einer Haftstrafe von fünf Monaten zu.
Robert Schmitt, der Wert auf die Feststellung legt, dass er nie alkoholisiert am Steuer erwischt wurde und auch nie einen Schaden anrichtete, hält das Urteil für eine „drakonische, völlig überzogene Strafe.“ Er will sich jetzt einen Anwalt nehmen und gegen das Urteil des Schwabacher Amtsgerichts Berufung einlegen. Scheitert er damit, muss er in den Knast. Von der AZ befragte Anwälte, die sich im Verkehrsrecht bestens auskennen, sind skeptisch. „Bei der Vorgeschichte“, sagte einer, „glaube ich nicht, dass eine Berufung etwas bringt.“
Helmut Reister
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