Dieser SEK-Polizist zwang seine Tochter zu Folter-Sex
Der Führungsbeamte bestritt zunächst die Vorwürfe, erhielt dann eine milde Bewährungsstrafe – jetzt droht ihm noch ein Disziplinarverfahren des Dienstherrn.
NÜRNBERG Er war ihr abgöttisch geliebter Papa – der gut aussehende, durchtrainierte Leiter einer Elite-Polizei-Einheit. Bis Hans B. (49, Name geändert) die hübsche Schülerin ab ihrem 12. Lebensjahr als Partnerin für seine Perversionen benutzte! Wegen sexuellen Missbrauchs und exhibitionistischer Handlungen war der Nürnberger SEK-Beamte mit den Spitzen-Bewertungen gestern vor dem Hersbrucker Amtsgericht angeklagt.
Sonderbehandlung für den SEK-Mann
Die ekelhaften Vorwürfe: Der Führungsoffizier soll beim Kuscheln im Ehebett seine Tochter aus erster Ehe befummelt und den Brustumfang der 13-Jährigen kontrolliert haben. Und er soll sie bei seltsamen Folter-Sexspielen genötigt haben, ihn mit Fesseln ans Ehebett oder an einen Haken im Keller zu hängen – und eine Penispumpe zu installieren...
Weil der Angeklagte sich zu den intimen Details konkret äußern wollte, setzte sein Verteidiger Sven Oberhof die Vernehmung des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch – was normalerweise nur bei den Opfern von Sex-Tätern gemacht wird. Und das war nicht das einzige Anzeichen einer Sonderbehandlung für den SEK-Mann!
Denn Hans B. bestritt anfangs alle Vorwürfe. Auch sei seine Tochter nur zufällig dazugekommen, wenn er sich mit Erektions-Optimierungsmöglichkeiten beschäftigt habe. Vorsorglich hatte aber sein Verteidiger noch einiges aufgefahren, um die Angaben der Belastungszeugin zu erschüttern: Während die vom Gericht bestellte Psychologin Christa Lang die Tochter für glaubwürdig hielt, hatte die vom Angeklagten beauftragte Gegen-Gutachterin (Leiterin eines Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung) dagegen Zweifel geäußert.
Mit steifem Glied am Hometrainer?
Auch wurde von Oberhof ein Arzt aufgeboten zum Nachweis, dass man unmöglich mit steifem Glied am Hometrainer radeln könnte. Dies hatte der Polizist nach Aussage der Tochter nämlich getan. Doch der Vorwurf wurde wie etliche andere eh fallen gelassen.
Da ein Freispruch nicht zur Debatte stand, wurde lange um ein mildes Urteil gefeilscht, dass dem vom Dienst suspendierten Beamten die Weiterbeschäftigung sichern könnte. Was bei der verkündeten Bewährungsstrafe von elf Monaten Haft möglich ist. Dazu verhängte Amtsgerichtsdirektor Gerhard Karl 2400 Euro Buße. Strafmildernd wurde gewertet, dass der Polizist mit einem Teilgeständnis dem Opfer die erneute Aussage ersparte, was ihr Anwalt Reinhard Debernitz begrüßte. Die verängstigt blickende junge Frau war in Begleitung ihrer Therapeutin erschienen.
Dem Elite-Beamten droht jetzt noch eine Schmerzensgeldklage der Tochter (sie schmiss wegen der seelischen Belastung eine Prüfung), sowie ein Disziplinarverfahren seines Dienstherrn zur Entfernung aus dem Dienst. cis
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