Dieser Richter macht unseren Strom billiger

Prof. Helmut Haberstumpf, Vorsitzender der 4. Handelskammer, verdonnerte neun Stromnetz-Betreiber aus Franken, ihre Durchleitgebühren um 16 Prozent zu senken
NÜRNBERG Die Energie, die aus der Steckdose kommt, wird immer teurer, selbst wenn der Verbraucher auf Alternativen umsteigt, beispielsweise auf die Angebote des Hamburger Stromhändlers Lichtblick. Der Marktführer im Bereich Öko-Strom (über 400000 Kunden) verklagte jetzt vor dem Nürnberger Landgericht neun Stromnetzbetreiber aus Franken, weil sie als Monopolisten überhöhte Durchleitgebühren für festgelegt hätten.
Mit der Liberalisierung des Strommarktes kamen auch andere als die bisherigen Anbieter auf den Markt, die jedoch das Stromnetz der bisherigen Betreiber nutzen müssen – dafür werden natürlich Gebühren fällig. Doch in welcher Höhe, ist umstritten.
Der Nürnberger Stromversorger N-Ergie war nicht unter den Beklagten, dafür saßen die infra Fürth, die Stadtwerke von Ansbach, Erlangen und Bamberg sowie Betreiber aus Neumarkt, Hof und Bayreuth mit im Boot. Bis auf Ansbach weigerten sich alle, ihre Kostenkalkulation, wie von Lichtblick gefordert, offenzulegen. Begründung: Es handle sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimisse.
Das Geziere der neun Netzbetreiber war verdächtig
Doch der Vorsitzende der 4.Handelskammer, Prof. Helmut Haberstumpf, ließ das nicht gelten. Schließlich gehe es hier um Netznutzungsentgelte, die einseitig von Stromhändlern festgesetzt werden können. Noch dazu in einer Monopolstellung. In dem Fall sehe das Gesetzbuch sehr wohl eine Kontrolle vor.
Schon durch dieses verdächtige Geziere der Netzbetreiber, so der Richter, „ist anzunehmen, dass die Durchleitgebühren unakzeptabel und willkürlich überhöht sind.“ Von 16 Prozent ging Haberstumpf aus. Dieser Wert war in einem anderen Fall bei einem Regulierungsverfahren der Bundesnetzagentur im Jahr 2006 geschätzt worden.
Der langwierige Prozess, vor dem Nürnberger Landgericht (seit 2006!) endete so mit einem Paukenschlag: Alle betroffenen Stadtwerke müssen ihre Nutzungsentgelt-Forderungen um 16 Prozent reduzieren und Lichtblick entsprechende Überzahlungen rückwirkend bis 2003 zurückerstatten. Die Stadtwerke Ansbach haben sich gerichtlich mit Lichtblick verglichen, die anderen können gegen das Urteil in Berufung gehen.
Bei Lichtblick war man nicht überrascht, „schließlich hat der Bundesgerichtshof 2005 die Netzbetreiber verpflichtet, ihre Kalkulation offenzulegen“, so Firmen-Sprecher Gero Lücking. Dieser Pflicht seien sie nicht nachgekommen – und haben jetzt die Folgen zu tragen. Lücking versprach: „Das, was wir jetzt von den Netzbetreibern zurückbekommen und künftig an Durchleitgebühren sparen, werden wir an unsere Kunden weitergeben!“ cis