Dieser Nürnberger klagt gegen das Oktoberfest
Lambert Forsbach (59) hat Anzeige gegen Münchens OB Christian Ude (SPD) erstattet.
NÜRNBERG/MÜNCHEN Lambert Forsbach (59) ist Raucher. Doch jetzt kämpft der Nürnberger für die strikte Einhaltung des Rauchverbots. Was ihn stört, ist die Extrawurst, mit der die Stadt München auf dem Oktoberfest weiterhin das Rauchen erlaubt. „Hier wird mit Billigung der Stadtoberen das Gesetz gebrochen“, sagt er. Deshalb hat Forsbach Anzeige gegen Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) als Chef der Verwaltung erstattet.
„Die Bürger haben entschieden, dass ab 1. August das Rauchverbot auch in Festzelten gilt“, argumentiert der selbstständige Anzeigenvertreter. „Da kann es nicht sein, dass die Stadt München untätig bleibt, nur weil sie das Verbot angeblich nicht durchsetzen kann.“ In anderen Städten gehe das doch auch.
So wird es auf dem Nürnberger Herbstvolksfest (27. August bis 12. September) keine Ausnahmereglung vom Rauchverbot geben. Obwohl die Wirte auch hier geklagt haben, dass es schwierig sein wird, im Bierzelt für qualmfreie Luft zu sorgen. „Wir haben keinen Platz, wo wir Flächen für Raucher schaffen können. Außerdem brauchen wir mehr Sicherheitspersonal, um das Verbot durchsetzen zu können“, beklagte sich Festwirt Hermann Murr.
In Nürnberg wird es keine Ausnahme geben!
Gleichzeitig kündigte er an, dass der Bierpreis deswegen um 30 bis 40 Cent pro Maß steigen wird (AZ berichtete). Doch die Stadt Nürnberg bleibt hart. „Es gibt auf dem Volksfest keine Ausnahme“, so Peter Murrmann, der im Bürgermeisteramt auch die Feste koordiniert.
Die Münchner haben da offensichtlich eine andere Auslegung des Gesetzes. Schon lange vor dem Volksentscheid stimmte der Stadtrat zu, dass auf der Wiesn Verstöße gegen das Rauchverbot nicht geahndet werden. Weder Wirte noch Gäste müssen mit Bußgeldern oder Abmahnungen rechnen, wenn sie den Qualm nicht unterbinden oder mit einer Zigarette in einem der Festzelte erwischt werden.
Udes Büro reagiert eisig auf den Vorgang
Das Gesundheitsministerium, das eigentlich über das Gesetz wachen muss, hat die Verantwortung an die Kommunen abgegeben. „Das können die Kreisverwaltungsbehörden am besten entscheiden“, so eine Sprecherin. Die Details der Durchführungsbestimmungen, die dann an die Kommen weitergeleitet werden, würden derzeit noch mit den Juristen im Haus abgestimmt.
Und was sagt Münchens OB Christian Ude? In dessen Büro reagiert man mit eisigem Schweigen auf den Vorgang. „Das kommentieren wir nicht.“ Und auch das Münchner Kreisverwaltungsreferat, das für die Ausnahme-Regelung verantwortlich ist, gab die versprochene Stellungnahme – nach einem Anruf aus dem Büro von OB Ude – dann doch nicht ab.
Das ganze Chaos freut Lambert Forsbach. Hat seine Anzeige Erfolg, dann gilt gleiches Recht für alle in Bayern und er hat die Münchner geärgert. „Und wenn das Gericht sagt, das ist ein Lappalie, dann muss es für alle Festzelte in Bayern Ausnahme-Regelungen geben!“ Michael Reiner