„Die Taten hätten nicht verhindert werden können!“
Sex-Bestie Bernhard Schneeberger: Die Polizei ging einer Meldung über Verhaltensänderungen zunächst nicht nach
NÜRNBERG Bernhard Schneeberger saß nach einer Haftstrafe 1984 mit fünf Jahren und einer erneuten Verurteilung wegen versuchter sexueller Nötigung von 2001 bis 2009 in der Psychiatrie. Gutachter hatten sadistische Neigungen bei ihm diagnostiziert und vermuteten, dass er therapierbar sei. Ab 2008 wurde sein Aufenthalt in der Psychiatrie gelockert. Er durfte wieder einer Arbeit nachgehen. 2009 stellten „mehrere Gutachter“, so Justiz-Sprecherin Antje Gabriels-Gorsolke, „sehr positive Gutachten über Schneeberger“ aus. Doch in den vergangenen Wochen veränderte sich der 48-Jährige. Das fiel seiner Familie auf. Der Schwager wandte sich am 7. September an die Polizei in Fürth, erzählte von den Verhaltensänderungen – doch die Warnung verhallte ungehört.
„Das wird derzeit geprüft“, so Polizeisprecherin Elke Schönwald. „Noch wissen wir nicht, mit wem der Mann gesprochen hat.“ Fakt ist: Im Polizeicomputer ist unter Schneebergers Eintrag der Vermerk „Führungsaufsicht“ zu finden. Das heißt, dass sich Schneeberger unter Bewährungsbetreuung befindet und dass er Auflagen zu erfüllen hat. Der Beamte hätte die Möglichkeit gehabt herauszufinden, dass Schneeberger zweimal wegen Sexualverbrechen verurteilt worden war. Und er hätte andere Stellen wie den Bewährungshelfer benachrichtigen können, wenn er den Hinweis für wichtig erachtet hätte.
Am 11. Oktober zog die Staatsanwaltschaft die Bewährung zurück
Den Vorwurf, die Polizei habe versäumt, bereits hier zu reagieren, weisen die Beamten zurück: „Selbst wenn der Kollege Kontakt zum Bewährungshelfer aufgenommen hätte – zu diesem Zeitpunkt hat sich Schneeberger nichts zu Schulden kommen lassen“, so die Sprecherin. Zu seiner Therapie erschien er erst später nicht mehr.
Gabriels-Gorsolke: „Die Tat wäre nicht zu verhindern gewesen.“ Am Donnerstag, 7. Oktober, erhielt die Staatsanwaltschaft die Nachricht, dass Schneeberger keine Therapie mehr macht. Die Akten wurden angefordert. Am Montag, 11. Oktober, zog die Staatsanwaltschaft die Bewährung zurück. Doch es wären noch eine ärztliche Stellungnahme und Schneebergers Vorladung und Befragung vonnöten gewesen. „Erst wenn er dazu nicht erschienen wäre, hätte es einen Sicherungshaftbefehl geben können. Damit hätten wir ihn aber noch immer nicht gehabt“, so die Juristin. Susanne Will
Wie zwei Zivilpolizisten Bernhard Schneeberger in Gotha überraschten, lesen Sie in der Print-Ausgabe Ihrer AZ am Donnerstag, 21.10.