Die Penzberger Mordnacht: Kriegsverbrechen in Oberbayern

Penzberg - Am frühen Morgen jenes 28. April 1945, als sich Adolf Hitler und die ihm frisch angetraute Eva Braun im Berliner Bunker erschossen, verbreitete der Reichssender München eine alarmierende Nachricht: In der "Hauptstadt der Bewegung" sei ein bewaffneter Aufstand gegen die Nationalsozialisten ausgebrochen, die von mehreren militärischen Einheiten unterstützte "Freiheitsaktion Bayern" habe die Regierungsgewalt übernommen.
Einige mutige Männer erklärten die Nazi-Herrschaft für beendet
Wie in anderen noch nicht von den Amerikanern besetzten Orten wurde der Aufruf auch in Penzberg bereitwillig aufgenommen. Da nach dem sogenannten Nerobefehl Hitlers eine Sprengung des Bergwerks zu befürchten war, eilten einige mutige Männer, darunter der frühere sozialdemokratische Bürgermeister Hans Rummer, zum Rathaus und erklärten die Nazi-Herrschaft kurzerhand für beendet.
Sie verhinderten, dass die Stollen mitsamt den eingefahrenen Kumpels gesprengt wurden, schützten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene aus umliegenden Lagern und wollten eine Truppe von 40 Mann aufstellen, um die Ordnung aufrecht zu erhalten.
Noch aber galt im restlichen Deutschen Reich ein im Januar erlassener Befehl des SS-Reichsführers Heinrich Himmler, der "umstürzlerische Betätigungen" aufs Korn nahm und mit einem knappen Satz bestimmte: "Die Betreffenden sind zu vernichten."
Während der Kundgebung rückte das Werferregiment 22 an
Ähnlich blutrünstig klangen die letzten Durchhaltebefehle des Gauleiters Paul Giesler in München – der sich rechtzeitig vor dem Einmarsch der Amerikaner in München am 30. April mit mehreren Autos und großem Gepäck in Richtung "Alpenfestung Berchtesgaden" aus dem Staub machte.
Während sich die Penzberger Bevölkerung zu einer Befreiungskundgebung versammelte, rückte das Werferregiment 22 unter Befehl von Oberstleutnant Berthold Ohm auf dem Rückzug in die "Festung Alpenland" in das Städtchen ein. Ohm ließ Hans Rummer und vier andere festnehmen. Dann fuhr er mit dem wieder eingesetzten NS-Bürgermeister Josef Vonwerden nach München, um dem als "Reichsverteidigungskommissar" amtierenden Gauleiter Meldung zu erstatten.
Inzwischen war die verzweifelte Rebellion der "Freiheitsaktion Bayern", die Hauptmann Ruppert Gerngroß von der Dolmetscherkompanie in Eile organisiert hatte, wegen unzureichender Kommunikation zusammengebrochen.
Giesler erteilte Ohm nun die Vollmacht, die örtlichen "Rädelsführer des Aufstands" hinzurichten. Zur Unterstützung beorderte er außerdem den Kriegsschriftsteller und SA-Brigadeführer Hans Zöberlein (sein "Glaube an Deutschland" war Pflichtlektüre bei der Hitlerjugend) zum Ort des Geschehens. Der Auftrag lautete: "Räumen Sie auf!"
Als Zöberlein mit seiner "Werwolf-Kompanie", einem etwa hundert Mann starken Haufen von Zivilisten, per Fahrrad dort eintraf und sich mit der Parole "Hans" bei Oberstleutnant Ohm meldete, hatte dieser bereits sechs Bürger, darunter Rummer, wegen Hoch- und Landesverrats und Wehrkraftzersetzung gegen 18 Uhr auf dem Sportplatz erschießen lassen.
"Penzberger Mordnacht" hatte ein langes juristisches Nachspiel
Obwohl nun wieder völlige Ruhe herrschte, holte Zöberleins Meute noch einmal neun "unzuverlässige" Männer und Frauen, von denen eine schwanger war, aus ihren Betten und hängte sie an Bäumen und Balkonen auf oder streckten sie durch Schüsse nieder. "Unsere Rache ist tödlich", schrieben sie auf ein Schild.
Die „Penzberger Mordnacht“ hatte ein langes juristisches Nachspiel. Der Hauptschuldige Berthold Ohm stand sechs Mal unter der Anklage des Mordes in Mittäterschaft vor Gericht. Beim ersten Prozess im örtlichen Kameradschaftshaus im Juni 1948 wurde er, zusammen mit fünf Mittätern, zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, beim letzten vor dem Münchner Schwurgericht im Februar 1956 berief sich der 62-jährige, herrisch auftretende Hamburger erfolgreich auf "Befehlsnotstand" – wie damals bei Prozessen dieser Art üblich.
Der angeklagte Ex-Offizier konnte den Justizpalast als freier Mann verlassen. "Wir konnten nicht widerlegen, dass er geglaubt hat, nach dem damaligen Gesetz richtig zu handeln." So begründete Landgerichtsdirektor Wolfgang Möhl den auch für sein Gericht "unbefriedigenden", aufsehenerregenden Freispruch. Ausschlaggebend war das Gutachten des Referenten für Wiedergutmachung im Bundesinnenministerium, Martin Rittau. Der war ehemals Kriegsgerichtsrat.
Ein Mahnmal erinnert seit 1948 an das Verbrechen
Insgesamt 48 Angeklagte wurden in den ersten Nachkriegsjahren verurteilt, die meisten zunächst zum Tode, dann zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe. Der NS-Bürgermeister Vonwerden erhielt drei Jahre Haft. In fünf weiteren Prozessen wurden sämtliche Strafen noch weiter herabgesetzt. Hans Bauernfeind, verantwortlich für das "Fliegende Standgericht", und ein zweiter Angeklagter wurden freigesprochen.
Der Schriftsteller Zöberlein – der übrigens schon im März 1933 für die Beseitigung des Grabes von Kurt Eisner aus dem Münchner Ostfriedhof gesorgt hatte – wurde 1958 aus Gesundheitsgründen aus der Haft entlassen; völlig frei lebte er bis 1964 in München.
Die 16 Opfer – auch das ungeborene Kind wird in der Todesliste aufgeführt – wurden wenige Tage, nachdem sie ermordet und verscharrt wurden, exhumiert und auf dem Penzberger Friedhof in geschlossener Reihe bestattet.
Am Platz der Erschießung, der heute "An der Freiheit" heißt, haben die Opfer letzten Nazi-Terrors 1948 ein Mahnmal bekommen. An das Geschehen erinnern auch die Straße des 28. April sowie zahlreiche Schriften. Die alljährliche Gedenkfeier jedoch muss heuer ausfallen – auch eine Eröffnungsmatinee zur Installation der Mahnblumen des Münchner Aktionskünstlers Walter Kuhn ist verschoben. Das Heimatmuseum, das die "Mordnacht" eindringlich dokumentiert, ist geschlossen.
Ausgerechnet in Penzberg hat es in jüngster Zeit mehrmals rechtsradikal erscheinende Umtriebe gegeben. Unter anderem musste die Polizei eine komplette Neonazi-Familie aus Thüringen vom Campingplatz verweisen.
Der Beitrag stützt sich u.a. auf das Buch "Nachkriegsjahre" von Karl Stankiewitz.