Die Frau darf in Begleitung schwimmen gehen
Weil sie kaum etwas sieht, darf Angelika Höhne-Schaller nicht alleine ins Schwimmbad
Barrierefreiheit, Integration, Inklusion – seit vielen Jahren wird darüber diskutiert, wie Behinderten das Leben erleichtert werden kann. Wie schwer das dennoch nach wie vor ist, zeigt derzeit ein Konflikt zwischen der schwäbischen Stadt Neusäß und Angelika Höhne-Schaller.
Die 55-Jährige ist fast blind. Deshalb wird jetzt der Gang ins Schwimmbad für sie zum Hürdenlauf. Denn die Titania-Therme in dem Augsburger Vorort will die Sehbehinderte nicht allein in die Becken lassen. Die 55-Jährige dürfe – wie Kinder unter acht Jahren – nur in Begleitung ins Bad, heißt es in der Satzung der Therme.
Die rheumakranke Frau aus dem benachbarten Horgau sagt, dass sie auf das Warmwasserbecken in der Therme angewiesen sei. Doch seitdem die Stadt die Therme übernommen hat, muss Höhne-Schaller draußen bleiben – wenn sie keinen Begleiter mitbringt. Die Vorsitzende des Bundes zur Förderung Sehbehinderter in Bayern ist empört: „Ich bin doch nicht entmündigt.“
Der Stadtbaumeister von Neusäß, Dietmar Krenz, verweist auf die Satzung der Therme. „Wir haben eine gewisse Verantwortung für unsere Benutzer, und die nehmen wir auch ernst!“ Höhne-Schaller hat sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt. Die Therme will die Entscheidung der Behörde abwarten und hat eine Risikoanalyse in Auftrag gegeben. Die 55-Jährige will aber nicht so lang auf den nächsten Thermenbesuch warten und hat bereits einen Anwalt mit einer Klage beauftragt.
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