Die CSU kommt den Ostrentnern entgegen

Maximal fünf Jahre Arbeitslosenzeit soll bei der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren angerechnet werden. Aber nur wegen der Erwerbsbiographie in den neuen Bundesländern.
Angela Böhm |
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Maximal fünf Jahre Arbeitslosenzeit soll bei der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren angerechnet werden. Aber nur wegen der Erwerbsbiographie in den neuen Bundesländern.

Die CSU will dafür sorgen, dass Schwerstarbeiter bis ins Alter fit bleiben und bei der Rente mit 63 höchstens fünf Jahre Arbeitslosenzeit angerechnet werden. „Neue Frühverrentungsanreize“ werden nicht geschaffen, heißt es in einem Papier, das ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Max Straubinger in Kreuth vorgelegt hat.
Bei einer abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren schreibt er bei den Arbeitslosenzeiten: „Eine Anrechnung von maximal fünf Jahren ist genug.“ Da fühlt sich die CSU großzügig. „Bereits dies wäre ein Bruch mit der bestehenden Altersrente für besonders langjährige Versicherte und eine deutliche Begünstigung der Betroffenen, wäre aber im Hinblick auf die Erwerbsbiografie vieler Menschen in den neuen Bundesländern tolerabel.“
Für Arbeitnehmer, die körperlich schwer arbeiten, soll es keine Ausnahmen geben. „Eine Begünstigung der Betroffenen im Rahmen der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren wäre nicht mit dem Versicherungsprinzip zu vereinbaren und der gesetzlichen Rentenversicherung wesensfremd.“
Stattdessen will die CSU dafür sorgen, dass auch Schwerstarbeiter bis ins Rentenalter in Form bleiben und „erwerbsgeminderte Personen“ besser absichert werden mit einer „Modifizierung des Reha-Budgets“. Das solle die Voraussetzung schaffen, dass die Menschen auch im Alter die Belastung im Arbeitsleben körperlich und psychisch meistern können.

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