Die Bayern dürfen wieder ins Wirtshaus

München (dpa/lby) - Die Bayern können zurück ins Wirtshaus. Ab heute dürfen Gaststätten zum ersten Mal seit Beginn der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie wieder in ihren Innenräumen Essen und Trinken servieren.
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Zusammengestellte Tische und Stühle stehen vor einem Lokal im Gärtnerplatz-Viertel in München. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild
dpa Zusammengestellte Tische und Stühle stehen vor einem Lokal im Gärtnerplatz-Viertel in München. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Die Bayern können zurück ins Wirtshaus. Ab heute dürfen Gaststätten zum ersten Mal seit Beginn der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie wieder in ihren Innenräumen Essen und Trinken servieren.

Dabei gelten im Grunde dieselben Regeln, wie bei der Öffnung der Biergärten am vergangenen Montag: Also unter anderem eine Maskenpflicht, solange man nicht am Tisch sitzt, der Mindestabstand von 1,50 Metern zu Menschen außerhalb der eigenen Gruppe, die maximal zwei Hausstände umfassen darf, und die Pflicht, pro Gruppe die Personalien einer Person aufzunehmen. Zudem werden Gäste am Tisch platziert.

Für die von der Corona-Krise hart getroffenen Wirte ermöglicht der Schritt eine Ausweitung des Betriebs. Allerdings fällt durch die Abstandsregeln ein großer Teil der Kapazitäten weg. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga ging zuletzt davon aus, dass etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Sitzplätze fehlen. Damit einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen sei eine Herausforderung.

Ebenfalls einen Schritt in Richtung Normalität machen am Montag die Kindergärten, in die alle Kinder im letzten Jahr vor dem Grundschuleintritt zurückkehren dürfen. Waldkindergärten können wieder komplett öffnen.

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