Deutsche Umwelthilfe fordert Menschen auf, Falschparker weiterhin zu verpfeifen

Weil die Behörden nicht genügend unternehmen, sollen die Bürger vorerst selbst Falschparker fotografieren und denunzieren.
von  Ralf Müller
Klick! Wer den Gehweg blockiert, soll fotografiert und zur Anzeige gebracht werden. (Symbolbild)
Klick! Wer den Gehweg blockiert, soll fotografiert und zur Anzeige gebracht werden. (Symbolbild) © dpa

München - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass das Parken auf Gehwegen in bayerischen Städten zu wenig geahndet wird. Nach Meinung der DUH muss mit Bußgeldern und bei Behinderung mit Abschleppen der Autos eingegriffen werden, wenn Fußgängern weniger als eine "Restgehwegbreite" von 2,20 Metern bleibt.

Von den meisten bayerischen Großstädten werde dieses Maß unterschritten oder gar ignoriert, teilte die DUH am vergangenen Freitag mit.

Umwelthilfe: Bayern "besonders fußgängerfeindlich"

Weil keine der bayerischen Großstädte in einer Umfrage der DUH unter 104 deutschen Kommunen eine grundsätzliche Ahndung von Gehwegparken zugesichert habe, geht es nach Ansicht der DUH im Freistaat "besonders fußgängerfeindlich" zu.

In Fürth werde eine Verwarnung erst dann ausgestellt, wenn das parkende Fahrzeug komplett oder zumindest mit zwei Rädern auf einem Geh- oder Radweg steht, wobei ignoriert werde, dass auch ein weit auf den Gehweg ragendes Heck den Fußverkehr behindern könne. In Ingolstadt würden Falschparkende auf Geh- und Radwegen erst ab Standzeiten von vier Minuten geahndet, ohne Rücksicht darauf, ob viele Personen gezwungen sein könnten, auf die Straße auszuweichen.

Einzelfallentscheidungen in München

In Erlangen und München sei den Ordnungskräften im Rahmen einer Einzelfallentscheidung überlassen, ob sie Gehwegparken ahnden oder nicht. Die Städte Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg haben auf Anfrage der DUH lediglich auf die gesetzlichen Grundlagen verwiesen, was die Umwelthilfe als Antwortverweigerung wertete.

Mit dem Abschleppen von Gehwegparkern sind die Kommunen des Freistaats auch längst nicht so schnell bei der Hand, wie es sich die DUH wünscht. Die meisten der befragten Städte hätten auf die alleinige Zuständigkeit der Landespolizei verwiesen. In München werde eine Behinderung von Rad- und Fußverkehr, die zum Abschleppen veranlasse, erst dann angenommen werde, wenn weniger als 1,50 Meter Restbreite bleiben. Damit, so die DUH, sei kein unbehinderter Begegnungsverkehr auf dem Gehweg möglich.

Eine pauschale Duldung von Falschparkenden auf Gehwegen ist nach Auffassung der DUH rechtswidrig, wenn nicht mindestens 2,20 Meter Gehwegbreite zur Verfügung stehen.

"Besonders fußgängerfeindlich" scheine die Praxis in Fürth zu sein, kritisiert die DUH. Die Stadt habe eine Reihe von Bedingungen aufgelistet, die für eine Anordnung von legalem Gehwegparken gegeben sein müssen, wie beispielsweise eine maximale Bordsteinhöhe und der Gehwegbelag. Eine ausreichende Gehwegbreite scheine hingegen keine Rolle zu spielen.

München: Legales Gehwegparken bei Restbreite von 1,50 Metern

München gehe von legalem Gehwegparken bei einer Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter aus, Erlangen verlange 1,80 Meter. Beides sei deutlich weniger als die nach Ansicht der DUH notwendige Mindestbreite und "klar rechtswidrig".

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch forderte zum konsequenten Ahnden von illegalem Gehwegparken auf. Jede Duldung sei "lebensgefährlich". Autos auf dem Gehweg verdeckten die Sicht und drängten die Menschen auf die Straße. Wenn immer mehr Menschen Falschparker fotografierten und zur Anzeige brächten, sei dies "nichts anderes als Notwehr".

Umwelthilfe fordert Bürger zum Fotografieren auf

Die DUH forderte die Bürger auf, mit diesen Aktivitäten fortzufahren, "bis die Städte ihrer Pflicht, freie Gehwege zu garantieren, endlich nachkommen".

Mit Hilfe der DUH hatten zwei Männer aus Bayern unlängst vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ein Urteil erstritten, wonach das Ablichten falsch parkender Autos kein Verstoß gegen den Datenschutz darstellt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. In dem Fall hatten die selbsternannten Parkaufseher 17 Falschparker fotografiert und der Polizei gemeldet. Daraufhin hatten sie vom Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung von je 100 Euro erhalten.

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