Deutsche IS-Anhängerin ab April in München vor Gericht
München (dpa/lby) - Eine deutsche IS-Anhängerin muss sich von April an vor dem Oberlandesgericht München wegen Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland verantworten. Bis Ende September sind vor dem Strafsenat 23 Verhandlungstage angesetzt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Generalbundesanwaltschaft wirft Jennifer W. vor, gemeinsam mit ihrem Mann ein fünf Jahre altes Mädchen im Irak als Sklavin gehalten und getötet zu haben.
Die junge Frau hatte sich der Karlsruher Behörde zufolge von September 2014 an im Irak aufgehalten und der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Im Sommer 2015 sollen sie und ihr Mann das kleine Mädchen gekauft und versklavt haben. Als das Kind krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann das Mädchen laut Anklage draußen an und ließ es unter sengender Sonne verdursten. Die Angeschuldigte ließ ihren Mann demnach gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens.
Außerdem soll die Frau als "Sittenpolizistin" überwacht haben, dass andere Frauen die vom IS aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhielten. Sie war Ende Januar 2016 in der Türkei festgenommen und nach Deutschland abgeschoben worden. Ende Juni 2018 wurde die damals 27-Jährige dann beim Versuch einer erneuten Ausreise Richtung Syrien in Bayern festgenommen. Seit Anfang Juli sitzt sie in Untersuchungshaft, nachdem es dem Generalbundesanwalt zum ersten Mal gelungen war, gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik einen Haftbefehl zu erwirken.