Der Wassercent in Bayern kommt – weshalb es daran Kritik gibt

Der Wassercent soll nun wirklich auch im Freistaat kommen und zweckgebunden verwendet werden. Die Regierung freut's, doch es gibt auch Kritik. Davon abgesehen: Von heute auf morgen wird es nichts.
von  Ralf Müller
Der sogenannte Wassercent kommt nun auch in Bayern. (Archivbild)
Der sogenannte Wassercent kommt nun auch in Bayern. (Archivbild) © Fredrik von Erichsen/dpa

München - Die beiden Regierungsfraktionen im bayerischen Landtag, CSU und Freie Wähler (FW), haben sich auf "Eckpunkte" zur Einführung eines Wassercents in Bayern geeinigt.

Allerdings dürfte es noch bis mindestens 2027 dauern, bis diese Abgabe tatsächlich erhoben wird, und auch nur dann, wenn alles "sehr schnell und sehr gut läuft", sagte FW-Fraktionschef Florian Streibl am Donnerstag in München.

Auf die Einführung eines Wassercents haben sich CSU und FW im Koalitionsvertrag festgelegt. In 13 Bundesländern wird eine entsprechende Abgabe bereits erhoben.

Der Wassercent soll in Bayern jährlich zwischen 60 und 80 Millionen Euro einbringen, von denen fünf Millionen Euro an Bürokratiekosten veranschlagt werden.

Das Geld soll nicht "versanden"

Die Mittel sollen nicht im Haushalt "versanden", sondern streng zweckgerichtet für zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers verwendet werden, so CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek.

CSU-Fraktionschef Holetschek.
CSU-Fraktionschef Holetschek. © Pia Bayer/dpa

Den Regierungsfraktionen schwebt ein Gesetzeswerk nach den Vorgaben "gerecht, fair, einfach und nachhaltig" vor. Der Gesetzentwurf soll erst nach einem "Praxischeck" vom bayerischen Umweltministerium erarbeitet werden.

Wassercent in Bayern: Diese Regeln gelten

Zehn Cent sollen für jeden Kubikmeter entnommenen Grundwassers ab einer Menge von 5000 Kubikmetern fällig werden.

Ausgenommen von der Entgeltpflicht werden Entnahmen zu Zwecken der Fischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft, für Kur- und Heilbäder, speziell staatlich anerkannte Heilwässer sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern wie etwa Wärmepumpen, Seethermie und Wasserkraft. Oberflächenwasser und Uferfiltrat bleiben außer zur Trinkwasserversorgung unbepreist.

Betroffen wären demnach unter anderem Brauereien, Lebensmittel- und Mineralwasserhersteller und andere Wasser verbrauchende Industrien sowie größere landwirtschaftliche Betriebe mit eigenem Brunnen, die mehr als 5000 Kubikmeter pro Jahr verbrauchen.

Entgeltpflichtig wären zudem sämtliche Wasserversorger, egal ob sie eine kleine Gemeinde oder die Millionenstadt München beliefern.  Für alle gilt, dass der Wassercent erst ab einer Menge von 5000 Kubikmetern pro Jahr fällig wird.

Was auf Verbraucher zukommt

Es ist damit zu rechnen, dass die Wasserversorger die zusätzlichen Kosten auf die Wasserrechnung für die Verbraucher aufschlagen. Bei einem durchschnittlichen Jahres-pro-Kopf-Wasserverbrauch von 47 Kubikmetern in Deutschland würde sich die Rechnung für einen Drei-Personen-Haushalt um rund 15 Euro erhöhen.

Bei der Umsetzung des Gesetzes wollen CSU und FW so wenig wie möglich neue Bürokratie verursachen. Ihre Eckpunkte sehen deshalb weder den Einbau zusätzlicher Messeinrichtungen noch Kontrollen vor. FW-Fraktionsvorsitzender Florian Streibl sprach von einem "Paradigmenwechsel", mit dem mehr Vertrauen in den Bürger "Gängelungen" ersetzen solle.

Kritik: "Kleines, unkonkretes Eckpunktepapier"

Nach Jahren der Ankündigung komme ein "kleines, unkonkretes Eckpunktepapier" heraus, kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Ein Gesetzentwurf oder eine konkrete Regelung sei nicht in Sicht. Selbst auf eine Jahreszahl, wann der Cent frühestens eingeführt werden könnte, könnten sich CSU und Freie Wähler nicht einigen. "Das riecht nach Verzögerungstaktik."

Katharina Schulze von den bayerischen Grünen.
Katharina Schulze von den bayerischen Grünen. © Peter Kneffel/dpa

Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) begrüßte grundsätzlich die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts. Die Freigrenze von 5000 Kubikmetern pro Jahr sei aber zu hoch, so BN-Landesbeauftragter Martin Geilhufe. Viele Betriebe lägen darunter, so dass der Cent keine echte Lenkungswirkung entfalten könne. Als "absurd und Einladung zum Betrug" bezeichnete er es, den Cent auf Vertrauensbasis zu erheben.

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