Der Entführer hat gestanden

Der 72-jährige Vater der getöteten Kalinka hat „Dr. Horror“, den mutmaßlichen Mörder (74), von Helfern nach Frankreich verschleppen lassen. Er hatte jahrelang um dessen Auslieferung gekämpft.
von  Abendzeitung

Der 72-jährige Vater der getöteten Kalinka hat „Dr. Horror“, den mutmaßlichen Mörder (74), von Helfern nach Frankreich verschleppen lassen. Er hatte jahrelang um dessen Auslieferung gekämpft.

COBURG/ STRASSBURG Der Vater der getöteten Kalinka hat jetzt zugegeben, die Verschleppung des mutmaßlichen Mörders seiner Tochter (15) organisiert zu haben! Das Entführungsopfer, der in Franken als „Dr. Horror“ bekannte Kardiologe Dieter K. (74) war am Sonntag im elsässischen Mülhausen geknebelt und gefesselt in einem Hauseingang gefunden worden. Er soll seine Stieftochter Kalinka 1982 getötet haben. Der leibliche Vater André B. räumte jetzt ein, er habe am 9. Oktober bei einem Treffen mit einer nicht genannten Person sein Einverständnis gegeben, den Mediziner nach Frankreich zu bringen.

Der Arzt war 1995 in Frankreich wegen fahrlässiger Tötung des Mädchens in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er musste die Strafe jedoch nicht absitzen, weil Deutschland ihn nicht ausgeliefert hatte. Am Abend sollte er der französischen Justiz in Paris überstellt werden. Die sollte entscheiden, ob er in U-Haft genommen oder freigelassen wird.

"Wenn Frankreich weiter nichts getan hätte, wäre der Mörder frei"

„Die Strafe wird im März 2015 verjährt sein. Wenn Frankreich weiter nichts getan hätte, wäre der Mörder frei und ich könnte nichts mehr tun“, sagte der 72-jährige Vater des getöteten Mädchens. Der Mann hatte seit Jahren vergeblich für die Auslieferung des Arztes nach Frankreich gekämpft.

Im Hotelzimmer des Vaters in Mülhausen fanden die Ermittler 19 000 Euro Bargeld, die möglicherweise für die Zahlung der Entführer des Arztes gedacht waren. Erwiesen ist, dass der Vater mit den Entführern Handy-Gespräche geführt habe. Ein 38-Jähriger aus dem Kosovo hat gestanden, an der Entführung beteiligt gewesen zu sein.    Gegen den leiblichen Vater, der in Toulouse lebt, wird wegen gemeinschaftlicher Entführung, Freiheitsberaubung sowie Körperverletzung ermittelt.

Im Juli 2007 musste sich „Dr. Horror“ unter anderem wegen unberechtigter Ausübung des Arztberufs in 19 Fällen vor dem Landgericht Coburg verantworten. Ihm war die Zulassung entzogen worden, nachdem er ein unter Narkose stehendes Mädchen missbraucht hatte.

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