Datenschützer alarmiert: "Das ist ein Tabubruch"

Die bayerische Staatsregierung will demnächst ein neues Polizeiaufgabengesetz verabschieden. Der Datenschutzbeauftragte des Freistaates sieht mehrere Grundrechte in Gefahr.
von  Natalie Kettinger
Thomas Petri ist seit 2009 Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz.
Thomas Petri ist seit 2009 Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz. © dpa

München - AZ-Interview mit Thomas Petri. Der Jurist ist seit 2009 Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz und seit 2016 Honorarprofessor an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München.

AZ: Herr Professor Petri, Sie warnen angesichts der geplanten Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes vor einer Vollüberwachung des Bürgers. Was stört Sie?
THOMAS PETRI: Dass der bayerische Gesetzgeber plant, die Befugnisse der Polizei deutlich auszuweiten und gleichzeitig an manchen Stellen die rechtsstaatlichen Vorkehrungen runterzufahren – eine ungute Kombination.

Was genau meinen Sie?
Zunächst einmal: Es gibt auch Verbesserungen, beispielsweise sollen neue Richtervorbehalte eingeführt werden. Aber genau an den relevanten Punkten fehlen rechtsstaatliche Sicherungen. Das eine ist die Einführung der sogenannten intelligenten Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen.

Wie funktioniert die?
Zum Beispiel über Gesichtserkennung: Die Gesichter von Menschen, die sich an einem öffentlichen Platz oder in einer Verkehrseinrichtung bewegen, werden herausgegriffen, in ein digitales Raster umgewandelt und dieses mit polizeilichen Daten abgeglichen. Würde das nur an Hochsicherheitsplätzen eingesetzt, also etwa der Bannmeile um das Parlament, wäre es okay. Aber wenn man das offen gestaltet – wie es im Gesetz vorgesehen ist –, haben Sie den ersten Schritt zu einer flächendeckenden Überwachung der Menschen. Sie müssen immer damit rechnen, dass Sie gerastert werden.

"Das geht weit über die Bekämpfung von Terrorismus hinaus"

Mit welchen Daten wird das Raster abgeglichen?
Mit polizeilichen Fahndungsdateien. Betroffen sind nicht nur Täter, sondern auch sehr viele Menschen wie Sie und ich. Der bayerische Kriminalaktennachweis erfasst über eine Million Menschen: Es gibt eine Fülle von Vorgängen, die niemals zu einer offiziellen Anklage kommen, bei denen Bürger und Bürgerinnen als möglicherweise verdächtig erfasst werden. Davon kriegt der Normalbürger nichts mit, aber seine Daten sind da. Die Polizei speichert diese Vorgänge als Instrument zur Gefahrenabwehr.

Was kritisieren Sie noch am geplanten Gesetz?
Die sogenannte präventiv-erweiterte DNA-Analyse. Das ist ein rechtsstaatlicher Tabubruch, weil es bislang sowohl der Polizei als auch den anderen Strafverfolgungsbehörden nicht erlaubt war, in die Gene hineinzuschauen. Genehmigt ist, zu überprüfen, ob eine DNA-Probe mit Spurenmaterial übereinstimmt, das die Polizei zum Beispiel an einem Tatort gefunden hat. Und man darf sich die Chromosomen ansehen, um zu wissen, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Mehr nicht.

Was sieht die angestrebte Änderung vor?
Dass die Polizei analysieren darf, wie der Mensch, der diese DNA verloren hat, mutmaßlich aussieht. Ist das jemand, der aus Afrika kommt, aus Asien oder Amerika? Welche Haarfarbe hat er, welche Augen- und welche Hautfarbe? In welchem Alter ist er ungefähr? All das kann man als Wahrscheinlichkeitsaussage eruieren – nicht als sichere Information. Je nachdem, was man damit macht, kann das gewaltige Diskriminierungsrisiken für Bevölkerungsminderheiten erzeugen. Da muss man höllisch aufpassen.

Wie beurteilen Sie den geplanten Einsatz von Bodycams?
Im Einsatz laufen diese Kameras permanent und nehmen auf, wo sich der Polizeibeamte bewegt. Und es findet eine Speicherung statt. In der Konsequenz bedeutet das, dass jeder Bürger, jede Bürgerin, die in der Fußgängerzone einem Polizeibeamten mit Bodycam begegnet, damit rechnen muss, dass sie erfasst wird.

Und wo ist das Problem dabei?
Dass Sie in einen Zusammenhang gestellt werden können mit irgendwelchen Geschehen, die drei Minuten später passieren, von denen Sie womöglich gar keine Ahnung haben. Meine Erfahrung als Kontrollinstanz ist: Das wird passieren. Gerade, wenn es um schwerwiegende Fälle geht, wird die Polizei alles auswerten, was sie hat – und dann sind Sie dabei.

Welche Folgen kann das haben?
Ein Fall aus einem anderen Bundesland: Dort hat die Polizei den gesamten Kundenkreis eines Einzelhändlers angeschrieben: "Wir ermitteln wegen des Verdachts des Betrugs gegen diese Person und bitten um sachdienliche Hinweise." Das Verfahren gegen diesen Mann ist eingestellt worden, es war überhaupt nichts beweisbar. Da gilt die Unschuldsvermutung. Aber Tatsache ist, dass dieser Mann gesellschaftlich und wirtschaftlich völlig ruiniert ist. Er kriegt kein Bein mehr auf den Boden.

Was hat der Fall mit der Bodycam-Problematik zu tun?
Auch hier hat die Polizei unter Bedingungen der Ungewissheit Ermittlungen aufgenommen. Und das bedeutet, dass nicht nur Personen, die tatsächlich etwas begangen haben, in den Kreis der Ermittlungen hineingezogen werden, sondern eben auch Unschuldige. Die Bodycam erweitert diesen Kreis in ganz massiver Weise. Die begrenzenden Elemente sind mir da einfach zu wenig.

Der Innenminister rechtfertigt die Neuerungen mit dem Kampf gegen Terror und internationale Kriminalität.
Es ist richtig, dass ein Motiv für die Neuregelung die schrecklichen Vorfälle in Würzburg, Ansbach und im Olympia-Einkaufszentrum gewesen sind. Nur: Der regulatorische Ansatz im Polizeiaufgabengesetz geht weit darüber hinaus, sehr weit. Wir haben im Januar eine erste Novelle gehabt zur Überwachung und Inhaftierung von gefährlichen Personen. Was die Polizei haben wollte, war eine Befugnisnorm, dass sie in speziellen Gefährdungslagen nicht das althergebrachte Erfordernis erfüllen muss, dass eine konkrete Gefahr vorliegen muss. Sie wollte früher ansetzen können. Das akzeptiere ich, wenn es sich konkret auf Terror- oder Amoklagen bezieht. Das haben wir auch so ausgehandelt. Es ist aber dann im Landtag aufgebohrt worden.

Inwiefern?
Der Gesetzgeber hat die Befugnisnorm nicht mehr auf Gefährdungen beschränkt, die sich auf Leib und Leben beziehen, sondern generell auf "erhebliche Angriffe" ausgeweitet. Das ist viel, viel weitergehend. Und jetzt soll das im Prinzip auf alle verdeckten Überwachungsmittel ausgedehnt werden. Das ist eine Tragweite, die weit über die effektive Bekämpfung des internationalen Terrorismus hinausgeht.

Welche Grundrechte sehen Sie konkret in Gefahr?
Ich befürchte unter anderem die Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung beim Einsatz von Bodycams in Wohnungen. Ich befürchte aber auch eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts beim Einsatz von intelligenter Videoüberwachung und der erweiterten DNA-Analyse.

Anderes Thema: Auch der Datendiebstahl bei Facebook beschäftigt derzeit die Öffentlichkeit. Was ist schlimmer?
Das kann man nicht miteinander vergleichen. Beim einen geht es darum, dass der demokratisch legitimierte Gesetzgeber Gesetze schafft, die in die Freiheiten der Bürger und Bürgerinnen eingreifen. Er tut dies, um die Innere Sicherheit zu gewährleisten, und das ist eine seiner Kernaufgaben. Auch, wenn sich über die Umsetzung streiten lässt. Bei Facebook handelt es sich um einen privaten Anbieter, der zu kommerziellen Zwecken in einem immensen Umfang personenbezogene Daten sammelt. Was da jetzt passiert ist, ist deshalb außerordentlich bedenklich, weil diese Plattform benutzt worden sein soll, um den Wählerwillen zu manipulieren. Und das ist eine brandgefährliche Entwicklung für unsere freiheitliche Gesellschaft.

EU-Sanktionen für Facebook? "Da geht es um Milliarden"

Was befürchten Sie?
Ich beobachte seit etwa fünf Jahren, dass immer mehr kommerzielle Dienstleister im Internet anfangen, Verbraucherinnen und Verbraucher zu manipulieren. Primär natürlich, um ihre Produkte zu platzieren. Aber das hat Folgewirkungen über den internetbasierten Einkauf hinaus.

Welche?
Wenn Sie beispielsweise Bücher kaufen, und der Dienstleister späht Sie aus, um Ihnen solche Waren anzubieten, bei denen Sie quasi nicht Nein sagen können, weil sie so exakt auf Ihr Interessenprofil passen, dann kaufen Sie irgendwann nur noch solchen Kram. Das Problem dabei ist, dass Sie auf bestimmte Aspekte verengt werden. Was jetzt bei Facebook passiert ist, war eine Verengung im politischen demokratischen Willensbildungsprozess. Das heißt, dass einige wenige Großunternehmen beginnen, ganze Bevölkerungsteile dahingehend zu beeinflussen, wen sie wählen sollen. Und zwar so, dass die betroffenen Personen das gar nicht mitbekommen.

Wie realistisch ist es, dass ein Konzern wie Facebook die EU-Datenschutzrichtlinien einhält, wie von Mark Zuckerberg angekündigt?
Also das Geschäftsmodell von Google, Facebook und Co. steht in einem gewaltigen Spannungsverhältnis mit dem EU-Datenschutzrecht, erst recht mit dem, das kommen wird. Der Knackpunkt ist, dass das europäische Datenschutzrecht vorsieht, dass unsere persönlichen Angaben zweckgebunden verarbeitet werden müssen.

Was bedeutet das?
Das heißt, der Verantwortliche soll Daten nur für einen ganz bestimmten, festgelegten, legitimen Zweck erheben und verarbeiten dürfen. Facebook und Google machen genau das Gegenteil: Sie greifen Daten in einem bestimmten Verwendungszusammenhang ab und verwenden sie in allen möglichen Zusammenhängen.

Welche Sanktionsmaßnahmen haben einzelne Länder beziehungsweise die EU?
Wir werden mit der Datenschutz-Grundverordnung Sanktionsmechanismen bekommen. Die deutschen Aufsichtsbehörden werden genauso wie die Aufsichtsbehörden der anderen EU-Staaten bis zu vier Prozent des Weltjahresumsatzes eines Unternehmens als Bußgeld verhängen können. Das ist eine kartellähnliche Strafe, die auch Wirkung entfalten kann. Da geht es um Milliarden. Mit einer solchen Strafandrohung kann man auch einem großen Player imponieren.

Haben Sie selbst ein Facebook-Profil?
Nein.

Weil Sie wissen, was man damit alles anstellen kann?
Ja. Vor einiger Zeit war es noch mühelos möglich, bei Facebook in die Rolle des Kunden zu schlüpfen. Das haben wir getan. Wir haben vorgegeben, wir wollten herausfinden, wie viele Menschen sich in München und dem Umland für Bier interessieren. Von Facebook wurden uns daraufhin 120.000 Männer und 70.000 Frauen in einem Umkreis von 40 Kilometern als Kontakte angeboten, die man mit Bier bewerben kann. Aber ich bin mir hundertprozentig sicher, dass nicht alle diese Menschen das in ihrem Profil angeben. Das zieht Facebook aus einer Analyse der Kommunikation der Nutzer. Wir haben das Spiel weitergetrieben und gefragt, wer sich für die Anonymen Alkoholiker interessiert.

"Stellen Sie keinesfalls diskreditierende Fotos ins Netz"

Mit welchem Ergebnis?
Auch dazu haben wir Informationen bekommen. Das Schlimme ist: Rein technisch gesehen, brauchen Sie noch nicht einmal den Begriff Anonyme Alkoholiker zu verwenden. Man kann das aus Ihrem Kommunikationsverhalten herauslesen: etwa daraus, welche Webseiten sie ansteuern oder liken oder daraus, mit wem Sie kommunizieren.

Was raten Sie Leuten, die in sozialen Netzwerken aktiv sind?
Wenn Sie glauben, dass es nicht ohne Facebook oder WhatsApp geht, kann ich Ihnen nur empfehlen, sehr zurückhaltend mit privaten Informationen zu sein und die Plattformen zweckgebunden zu nutzen: Wenn Sie glauben, Sie brauchen das, um berufliche Kontakte aufrecht zu erhalten, nutzen Sie es strikt beruflich. Wenn Sie sich nur privat verabreden wollen, benutzen Sie es nur dafür. Und stellen Sie keinesfalls diskreditierende Fotos ins Netz. Es muss Ihnen klar sein, dass das potenziell jedermann sehen kann.

Hier lesen Sie mehr zum geplanten Polizeiaufgabengesetz

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.