Daten-Abgleich: Zoll macht Jagd auf Sozial-Betrüger

Allein in Mittelfranken:73 Prozesse um Rückforderungen der Agentur für Arbeit
NÜRNBERG Am 25. Juni muss sich das Sozialgericht Nürnberg mit einem besonders heiklen Fall befassen. Im Rechtsstreit zwischen der Türkin Selma K.* und der Bundesagentur für Arbeit geht es um exakt 31694,33 Euro.
Von 1998 bis 2004 bezog Selma K. Arbeitslosenhilfe – genau die Summe, um die es im Prozess jetzt geht. Hintergrund: Das Hauptzollamt hatte der Bundesagentur eine Mitteilung zukommen lassen, die an der Bedürftigkeit der Frau zweifeln ließ: Denn während sie Arbeitslosenhilfe kassierte, überwies Selma K. insgesamt 48910 Euro in die Türkei! Wenn sie wirklich auf die Arbeitslosenhilfe angewiesen war – wovon hatte sie dann die ganzen Jahre gelebt?
Zoll meldet Unstimmigkeiten an die Arbeitsagentur
Der Fall von Selma K. ist nicht der einzige, der jetzt vor den Schranken der Sozialgerichte landet. Denn die Zöllner haben systematisch einen Daten-Abgleich mit den Banken durchgeführt. Wenn die Konto-Bewegungen Zweifel an der Bedürftigkeit der Leistungs-Empfänger aufkommen ließen, erhielt die Arbeitsagentur eine Mitteilung.
Deshalb müssen die Sozialrichter allein im Mittelfranken in 73 Prozessen entscheiden, ob die Rückforderungen der Arbeitsagentur rechtens sind.
*Name geändert