Das sind die wichtigsten Urteile zur Heizperiode

Nürnberg: Ulrich Ropertz vom Mieterbund verrät, auf welche Rechte Sie bestehen können.
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Die Heizung Ihrer Wohnung lässt sich nicht regulieren? Auch das ist ein Grund für eine Mietminderung, wie ein Gericht entschieden hat.
dpa Die Heizung Ihrer Wohnung lässt sich nicht regulieren? Auch das ist ein Grund für eine Mietminderung, wie ein Gericht entschieden hat.

Nürnberg: Ulrich Ropertz vom Mieterbund verrät, auf welche Rechte Sie bestehen können.

NÜRNBERG Die Temperaturen sinken, die Heizung soll die Wohnung wohlig warm machen. Doch nicht immer klappt das zur Zufriedenheit des Mieters. Hier die wichtigsten Fragen rund ums Heizen, beantwortet von Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Ist gesetzlich geregelt, wann geheizt werden muss?

Nein. Es gilt, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ansonsten gilt allgemein die Zeit von 1. Oktober bis 30. April als Heizperiode.

Welche Pflichten hat der Vermieter beim Heizen?

Er muss die Heizung so in Betrieb setzen, dass die vertraglich vereinbarte Mindesttemperatur in den Wohnräumen erreicht wird.

Mein Vermieter behauptet, dass 18 Grad reichen. Stimmt das?

Nein, das reicht nicht aus. Steht im Vertrag nichts anderes, müssen es mindestens 20 bis 22 Grad sein (OVG Berlin WuM 81, 68 ).

Muss es auch nachts so warm sein?

Nein, die Heiztemperatur gilt von 6 bis 23 Uhr, darf nachts gesenkt werden. 18 Grad sollten es aber trotzdem sein, entschied das Landgericht Berlin (NZM 99, 1039 ). In vielen Mietverträgen ist die Mindesttemperatur-Klausel unwirksam, so z.B. die Formulierung: „Eine Mindesttemperatur von 18 Grad zwischen 8 und 21 Uhr gilt als vertragsgemäß“ (LG Berlin GE 91, 573 ).

Was tun, wenn die Heizung kalt bleibt?

Fordern Sie den Vermieter auf, die Heizung anzustellen. Passiert daraufhin nichts, können Sie die Miete mindern.

Wie hoch kann die Mietminderung ausfallen?

Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn die Heizung einen Totalausfall hat, können dies im Winter bei hohen Minustemperaturen bis zu 100 Prozent sein.

Einige Urteile dazu: 13 Prozent Mietminderung bei einer Raumtemperatur von 17 bis 18 Grad (AG Berlin-Schöneberg MM 81,51 ). 15 Prozent Mietminderung bei einer Raumtemperatur von 15 Grad (AG Berlin-Schöneberg 2 C 454/85 ). 20 Prozent bei einer Raumtemperatur von 18 Grad in Kinder- und Schlafzimmer (AG Oldenburg 19 C 559/77 VII ). 25 Prozent bei einer Raumtemperatur von 15 Grad (AG Berlin-Neukölln 10 C 557/ 84 ). 20 Prozent bei fehlender Heizmöglichkeit in der Küche (VG Berlin GE 83, 767 ).

Wie lange kann ich die Miete kürzen?

Ein Beispiel: Fällt am 15. Dezember die Heizung aus und wird dieser Defekt erst am 30. Dezember behoben, kann der Mieter die Mietzahlung für den halben Monat kürzen.

Kann ich kündigen, wenn die Heizung kalt bleibt?

Ja. Bei einem völligen Heizungsausfall im Winter kann der Mieter fristlos kündigen. Das gilt auch, wenn am Ausfall ein Defekt der Energiezufuhr schuld war.

Gibt es noch mehr Mängel an der Heizung, die zur Mietminderung berechtigen?

Ja, wenn sie sich z.B. nicht regulieren lässt und ständig zu heiß ist (LG Hannover WuM 81, U 8 ), aus der Heizung Klopfgeräusche zu hören sind (LG Darmstadt WuM 80, 52 ), die Leistung des Heizkessels überdimensioniert ist (OLG Düsseldorf WuM 84, 54), einzelne Heizkörper ausfallen oder sich nicht abstellen lassen und die Warmwasserversorgung (LG Berlin WuM 55, 134 ) ausfällt.

Muss ich als Mieter die Wohnung heizen?

Es gibt keine generelle Heizpflicht. Mieter müssen jedoch Schäden an der Wohnung verhindern, etwa dass die Rohre einfrieren oder sich Schimmel bildet.

Darf der Vermieter mir die Heizung abstellen, wenn ich ihm Miete oder Heizkosten schulde?

Nein, das geht nicht, auch wenn Sie bei ihm Schulden haben. Der Vermieter muss seine Forderungen einklagen. azn

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