"Das Boot"-Kameramann streitet für faire Bezahlung

Seit vielen Jahren kämpft der Chefkameramann des Filmklassikers "Das Boot" um mehr Geld für seinen Anteil am Erfolg - nun steht der Streit vor seiner Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH). Der Fall wirft sehr grundsätzliche und komplizierte Fragen auf, wie die dreistündige Verhandlung in Karlsruhe am Mittwoch zeigte.
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Kameramann Jost Vacano hockt an seinem Stern am Potsdamer Platz. Foto: Herrmann/Eventpress/dpa
dpa Kameramann Jost Vacano hockt an seinem Stern am Potsdamer Platz. Foto: Herrmann/Eventpress/dpa

Karlsruhe - Seit vielen Jahren kämpft der Chefkameramann des Filmklassikers "Das Boot" um mehr Geld für seinen Anteil am Erfolg - nun steht der Streit vor seiner Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH). Der Fall wirft sehr grundsätzliche und komplizierte Fragen auf, wie die dreistündige Verhandlung in Karlsruhe am Mittwoch zeigte. Ihr Urteil wollen die obersten Zivilrichter in den kommenden Monaten verkünden. (Az. I ZR 176/18)

Der Spielfilm von Regisseur Wolfgang Petersen wurde in sechs Kategorien für den Oscar nominiert und spielte viele Millionen Euro ein. Kameramann Jost Vacano (85) hatte für die Produktion Anfang der 1980er Jahre umgerechnet etwa 100 000 Euro erhalten - und will eine Nachvergütung durchsetzen. Seit 2002 sieht der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht diese Möglichkeit vor, wenn vereinbarte Gegenleistung und später erzielte Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

Das Verfahren vor dem BGH richtet sich gegen acht ARD-Anstalten, die "Das Boot" in ihren Programmen vielfach ausgestrahlt haben. Das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hatte Vacano dafür nachträglich 2018 insgesamt rund 315 000 Euro plus Umsatzsteuer zugesprochen.

Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt. "Das hat immense wirtschaftliche Bedeutung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten", sagte der BGH-Anwalt der Sender. Eine Schwierigkeit liegt darin, dass die über den Rundfunkbeitrag finanzierten Anstalten durch die Ausstrahlung keine Einnahmen erzielen. Die Frage ist, wie sich ihr Vorteil dann bemessen lässt. Das OLG hatte sich an tarifvertraglichen Vergütungsregelungen orientiert. Das halten die Anstalten für problematisch.

In einem zweiten Verfahren unter anderem gegen die Produktionsfirma hatte das OLG München Vacano rund 588 000 Euro zugesprochen. Beim BGH ist eine Beschwerde anhängig, weil hier keine Revision zugelassen wurde. Der Senat wollte auch darüber am Mittwochnachmittag beraten.

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