Darf Nutzer wegen Merkel-Hasspost sperren?

München (dpa/lby) - In einem Facebook-Post wird Kanzlerin Angela Merkel (CDU) attackiert, Geflüchtete werden angefeindet - Facebook löscht den Beitrag und sperrt einen Nutzer, der ihn teilte. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Oberlandesgerichts München vom Dienstag ist dies auch zulässig - auch wenn sich die Vorwürfe nur auf Teile des Posts beziehen.
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Das Logo des Internetkonzerns Facebook ist angeleuchtet. Foto: Christophe Gateau/dpa/Archivbild
dpa Das Logo des Internetkonzerns Facebook ist angeleuchtet. Foto: Christophe Gateau/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - In einem Facebook-Post wird Kanzlerin Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) attackiert, Geflüchtete werden angefeindet - Facebook löscht den Beitrag und sperrt einen Nutzer, der ihn teilte. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Oberlandesgerichts München vom Dienstag ist dies auch zulässig - auch wenn sich die Vorwürfe nur auf Teile des Posts beziehen. Das Gericht deutete an, dass die Darstellung von Geflüchteten als kriminell, mordend und vergewaltigend in dem Beitrag Hassrede und in Teilen auch Volksverhetzung sei.

In dem Berufungsprozess beurteilte das Gericht auch einen weiteren geteilten Post vom Frühjahr 2018, ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán. In dem Beitrag wurden Geflüchtete unter anderem als "Invasoren" bezeichnet. Dies sei jedoch kein direkter Angriff auf Personen oder Personengruppen und falle unter die Meinungsfreiheit. Es sei deshalb rechtswidrig gewesen, dass Facebook den Post entfernt und den Account des Mannes erneut gesperrt hatte. Das "virtuelle Hausrecht" des Unternehmens reiche so weit nicht, so die vorläufige Auffassung des Oberlandesgerichts München. Das Landgericht München I hatte im Februar geurteilt, dass beide Beiträge zu Unrecht gelöscht worden waren.

Ein Urteil in dem Prozess soll Anfang Dezember gefällt werden. Sollten die Parteien Revision einlegen, könnte der Fall in nächster Instanz zum Bundesgerichtshof gehen.

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