Darf man ohne Ausweis wählen?

Einige Münchner wurden bei der Landtagswahl am Sonntag im Wahllokal nicht kontrolliert – und sind darüber verblüfft.
von  AZ/zif
Mit Wahlbenachrichtigung, aber ohne Ausweis. Geht das?
Mit Wahlbenachrichtigung, aber ohne Ausweis. Geht das? © dpa

München - Muss man beim Wählen nicht immer seinen Personalausweis vorlegen, bevor man mit dem Stimmzettel in die Kabine darf? Einige AZ-Leser waren irritiert, dass ihnen dieses so vertraute Prozedere bei der Landtagswahl vergangenen Sonntag erspart blieb.

Ausweisüberprüfung ist kein Muss

Wie das KVR auf AZ-Anfrage mitteilt: Die Prüfung kann vorgenommen werden, muss aber nicht – das obliegt dem Wahlvorstand in den einzelnen Wahllokalen. Also den Ausweis besser immer mitführen. Wer weiß: Vielleicht gerät man ja an strenge Wahlhelfer.

Ein Muss ist der Ausweis dann, wenn die Wahlbescheinigung nicht vorliegt. Hat man sie aber dabei, ist das ausreichend.

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