Da lachen doch die Hühner: Prozess um zu viel Mist am Hof
Kirchensittenbach: Nachbarn fühlen sich durch den Gestank von 38 Legehennen belästigt.
NÜRNBERG Rund 600 Einwohner hat das altehrwürdige Dorf Kirchensittenbach (bei Hersbruck) – und 38 freilaufende Hühner, die zum Himmel stinken sollen, weil der Bauer das Gehege nicht regelmäßig ausmiste. Wegen des Gestanks wurde der Landwirt jetzt in einem Zivilprozess vor dem Nürnberger Landgericht verklagt. Selbst ein teurer Gutachter wurde eingeschaltet, der die Turbulenzen und Luftströmungen über dem idyllischen Örtchen maß, um die Stärke der Hühner-Emissionen festzustellen.
Die Prozessbeteiligten hörten seinen Ausführungen staunend zu. Die Kläger, die früher selbst eine Landwirtschaft betrieben, haben im wahrsten Sinn des Wortes die Nase voll vom strengen Duft, der seit Jahren aus dem Nachbarsgarten kommt. Der Bauer dort hält braungefiederte Legehennen im Freilauf-Gehege. Aber über Monate sei es nicht ausgemistet worden, so der Vorwurf. Der bei der Zersetzung des Hühnerkots entstehende Gestank sei bestialisch.
Nicht zu reden von den Fliegenschwärmen als Begleiterscheinung, die bei schönem Sommerwetter auf die Terrasse rüberwehen, wie ein Zeuge wusste. „So, dass man weder dort sitzen, noch im Haus ein Fenster öffnen konnte. Außerdem waren es anfangs viel mehr Hühner, die haben sich ja gegenseitig zugeschissen.“
Der Hühnerhalter erklärte, er miste regelmäßig aus. Doch was ist regelmäßig? Vom „worst case“, also dem schlimmsten Fall, sprach der Gutachter schon nach einem „Ausmist-Zyklus von drei Wochen im Hochsommer. Umso mehr, wenn nach einem Gewitterregen die Hühner bis zu den Knöcheln im Schlamm stehen“. Dann stinke es schon richtig heftig.
Das hatte der Ingenieur für Umwelttechnik mit Computerprogrammen berechnet. Berücksichtigt wurden dabei die Windströmungen um die Gebäude im Tal von Kirchensittenbach, die Kaltluftabflüsse sowie die Bodenrauigkeit.
Doch wie genau sich das ein paar Meter weiter bei den Nachbarn auswirke, konnte der Experte auch nicht sagen. Auch ein Augenschein aller Gerichtsbeteiligten vor Ort half nicht weiter, denn die Winde wehen, wie sie wollen.
Alles keine Fakten, an denen man ein Urteil festmachen kann. Doch die Fronten sind verhärtet, keine Einigung in Sicht. Deshalb wurde der kuriose Fall jetzt von Richterin Karoline Kneissl zur Güteverhandlung ans Schiedsgericht verwiesen. cis