Crowdworking-Prozess: Gericht vertagt Entscheidung

München - Im Prozess um einen sogenannten Crowdworker vor dem Landesarbeitsgericht in München, wurde über vier Stunden diskutiert - zu einer Entscheidung ist das Gericht am Mittwoch allerdings nicht gekommen. "Crowdworker" bieten ihre Dienste über das Internet an, arbeiten über Apps oder Internetplattformen und konkurrieren im Netz um Aufträge.
Im Zentrum der Verhandlung steht die Frage, ob der Kläger selbstständig war oder mit der beklagten Plattform ein Arbeitsverhältnis bestand. Der "Crowdworker" klagt darauf, Angestellter der Internetfirma zu sein, die ihm die Jobs vermittelte. Gegen die Abweisung der Klage vom Arbeitsgericht München in erster Instanz legte er Rechtsmittel ein.
Der Kläger übernahm mehrere kleinere Jobs, die ihm über eine Crowdworking-Plattform vermittelt wurden. Er machte etwa Fotos von Tankstellen und Märkten und schickte sie über die Plattform zur Überprüfung der jeweiligen Warenpräsentation. Die beklagte Internetfirma ist der Meinung, der Kläger sei selbstständig und habe als Selbstständiger Aufträge übernommen.
Niemand werde gezwungen, bestimmte Aufträge anzunehmen, hieß es seitens der Plattform. Ihr Anwalt betonte, die App sei eine Art Wühltisch, bei dem sich jeder den Job rauspicken könne, der ihn interessiere.
Bei längerer Inaktivität wird laut Klägerseite jedoch mit der Deaktivierung des Nutzerkontos gedroht. Darin sieht die Klägerseite eine Sanktionierung, die einer Vertragspflicht ähnlich sei. Außerdem gebe es ein Level-System, das den User dazu verpflichte, "bei der Stange zu bleiben". Auf der Homepage werde außerdem damit geworben, dass mit einem höheren Level auch eine höhere Vergütung einhergehe. Die Internetfirma wies darauf hin, dass dies in der Praxis jedoch anders gehandhabt werde.
Der zuständige Arbeitsrichter beraumte für den 4. Dezember einen Verkündungstermin an, bei dem es auch ein Urteil geben könnte.