Corona-Tücken - Aiwanger erläutert Regeln für Betriebe

München (dpa/lby) - Die Betriebssperrungen im Zuge der Corona-Krise ziehen wegen der schwierigen Unterscheidung des Nötigen vom Überflüssigen bürokratische Tücken nach sich. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) stellte am Dienstag in einer Erläuterung der Beschränkungen klar, unter welchen Umständen "Mischbetriebe" noch öffnen dürfen. Das sind Betriebe, die sowohl Lebensnotwendiges als auch nicht essenzielle Dinge verkaufen - etwa Kioske, Schreibwarengeschäfte, Einzelhandel mit angeschlossener Gastronomie oder Lottoläden.
Die Regel: Überwiegt der "erlaubte Sortimentsteil", dürfen die betreffenden Läden alles verkaufen, was sie sonst auch verkaufen. Dominiert aber der verbotene Teil des Sortiments, dürfen nur ausdrücklich erlaubte Dinge verkauft werden. So dürften etwa Tabakläden, die sonst überwiegend Tabak verkaufen, aktuell nur noch Zeitungen verkaufen.
Das Wirtschaftsministerium und viele andere Behörden sind seit Tagen mit einer Flut von Anfragen zu den Corona-Beschränkungen konfrontiert. Generell erlaubt ist im Einzelhandel und sonstigen Einrichtungen seit vergangener Woche nur noch, was die Bürger entweder für ihren Lebensunterhalt brauchen oder von essenzieller Bedeutung für Gesundheitswesen und Wirtschaftsleben ist. Dazu zählen unter anderem Lebensmittelhandel, die allermeisten Handwerker, Tankstellen, Apotheken, Post, Landhandel und Baustoffhandel.
Generell nicht öffnen dürfen dagegen laut Ministerium alle Einrichtungen, die "nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung" - von der Badeanstalt über das Theater bis zu Wellnesszentrum und Wettbüro.