Corona-Testpflicht für Erntehelfer und Saisonarbeiter

München - Bayern hat eine Corona-Testpflicht für Erntehelfer und Saisonarbeiter eingeführt. "In landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen ab sofort nur noch Personen beschäftigt werden, die zu Beginn ihrer Tätigkeit einen negativen Corona-Test vorlegen können", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Dienstag. "Damit wollen wir lokalen Hotspots vorbeugen und die Betriebe vor einer möglichen Schließung schützen." Das Kabinett hatte die Testpflicht am Montag bei einer außerplanmäßigen Sitzung beschlossen. "Ziel ist, dass es gar nicht erst zu Ausbrüchen in Betrieben kommt", erklärte die Ministerin.
Betriebe müssen Erntehelfer und Saisonarbeiter 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn mit Name, Unterbringungsort, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Kontaktdaten den Kreisverwaltungsbehörden melden. Können Arbeitskräfte keine höchstens 48 Stunden alte Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache mitbringen, müssen sie sich vor Ort testen lassen, wie ein Ministeriumssprecher am Dienstag in München erläuterte. Bis das geschehen ist, müssen die Betriebe sie von Kolleginnen und Kollegen trennen. Bei Verstößen drohen bis zu 25 000 Euro Strafe.
Nach einem Corona-Ausbruch Ende Juli auf einem Gemüsehof in Mamming (Landkreis Dingolfing-Landau) war dort ein bundesweiter Hotspot. Die Zahl der Infizierten schnellte nach Reihenuntersuchungen in die Höhe. Nun lässt die Staatsregierung auch die Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte in landwirtschaftlichen Betrieben kontrollieren - dass diese nicht eingehalten wurden, soll ein Problem für den Epidemieverlauf in Mamming gewesen sein. "100 Prüfungen wurden bayernweit schon vorgenommen", sagte Ministerin Huml laut Mitteilung.