Corona-Testpflicht: Das müssen Reiserückkehrer nach Bayern beachten

München – Für Rückkehrer aus dem Sommerurlaub gilt ab diesem Sonntag eine neue Testpflicht zum Schutz vor einer Corona-Ausbreitung – egal, aus welchem Land sie einreisen.
"Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen – egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). "Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden."
Testpflicht für ungeimpfte Reiserrückkehrer
Das Bundeskabinett beschloss die Verordnung, die auch eine neue Einstufung für weltweite Risikogebiete regelt, am Freitag – noch kurz vor dem Ende der großen Ferien in den ersten Bundesländern.
Das wird auch viele Reiserückkehrer aus und nach Bayern treffen. Ab Sonntag müssen alle ab 12 Jahren bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder eben einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere.
Reiserückkehr nach Bayern: Söder kündigt Schleierfahndung an
Generell muss man den jeweiligen Nachweis bei der Einreise dabei haben und bei "stichprobenhaften" Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein.
Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen – man soll aber zumindest mit Überprüfungen rechnen müssen. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verstärkt Stichproben und Kontrollen mittels Schleierfahndung an. Die Gesundheitsämter sollten außerdem 20 Prozent der digitalen Einreiseanmeldungen überprüfen, sagte er dem Magazin "Der Spiegel".
Überblick über Regeln bei Einreisen: Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete, Quarantäne
TESTS UND KOSTEN: Um im Ausland einen Testnachweis zu bekommen, sind Schnelltests durch Fachpersonal oder PCR-Labortests möglich – zu zahlen aus eigener Tasche. Das können durchaus zweistellige Beträge pro Kopf sein. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden zurückliegen, genauere PCR-Tests höchstens 72 Stunden. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist für Schnelltests auf 24 Stunden. Der Nachweis muss auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein – digital oder auf Papier. Per Handy abfotografierte Papiernachweise sollen bei Kontrollen wegen der Missbrauchsgefahr nicht akzeptiert werden.
RISIKOGEBIETE: Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Risiko geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von "deutlich mehr als 100". Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie Testraten und Klinikfälle.
QUARANTÄNE: Vorgesehen ist für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Eine zunächst vorgesehene Vorgabe zu PCR-Tests fiel wieder weg. Für Kinder unter zwölf soll die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin grundsätzlich 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.
SONDERFÄLLE: Sonderregelungen sieht die Verordnung unter anderem für berufliche Grenzpendler und Kurzreisen im Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für sie soll die Nachweispflicht nur gelten, wenn man aus Risikogebieten wieder einreist. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise. Wer nur ohne Zwischenstopp durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet reist, muss deswegen bei der Einreise in Deutschland nicht in Quarantäne.
ANMELDUNG: Urlauber aus Risikogebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.
Diese Länder gelten als Hochinzidenzgebiete:
Hochinzidenzgebiete sind laut RKI derzeit (Stand: 30.07.21): Georgien, die Niederlande (inkl. der autonomen Länder und der karibischen Teile des Königreichs der Niederlande) und Spanien (inkl. der Balearen und Kanaren).
Diese Länder sind Risikogebiete:
Risikogebiete sind laut RKI: Dänemark (mit Ausnahme von Grönland), Frankreich – die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und das Übersee-Département Martinique, Irland, Malta und Monaco.
Italien als beliebtes Urlaubsland gerade von Bayern aus gilt noch nicht als Risiko- oder Hochinzidenzgebiet. Dennoch wird auch hier die allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer greifen.