Corona-"Ruhetag" gekippt: Gründonnerstag nicht arbeitsfrei!

UPDATE VOM 24. MÄRZ: Der Gründonnerstag sollte in diesem Jahr einmalig zum Feiertag werden – doch daraus wird nichts. Nach massiver Kritik hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch mitgeteilt, dass die "erweiterten Ruhetage" an Gründonnerstag und Karsamstag gekippt werden.
In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels von Dienstagmittag hat die AZ die Auswirkungen der Oster-"Ruhetage" auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgezeigt. Nach der Rücknahme des Beschlusses wurde er nun vollständig überarbeitet. Die aktuell geltenden Beschlüsse finden Sie hier.
München/Berlin - Seit Dienstagnacht herrschte Verwirrung bezüglich der von Bund und Ländern beschlossenen "erweiterten Ruhezeit" um Ostern mit den "Ruhetagen" Gründonnerstag und Karsamstag.
Jetzt gibt es Gewissheit: Die beiden Tage werden doch nicht zu "Ruhetagen", der Beschluss der Osterruhe wurde wieder gekippt! Das teilte Bundekanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochmittag nach einer kurzfristig einberufenen Schalte mit den Ministerpräsidenten mit. Merkel entschuldigte sich öffentlich und übernahm die volle Verantwortung für den Beschluss. "Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler", betonte sie. "Das bedauere ich zutiefst und dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung."
Dabei sah es nach der stundenlangen Ministerpräsidentenkonferenz, die bis in die Nacht hinein andauerte, lange so aus, als würden der Gründonnerstag und Karsamstag in diesem Jahr einmalig zu Feiertagen gemacht werden. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Dienstag mitgeteilt, dass man die beiden Tage in diesem Jahr faktisch zu Feiertagen machen wolle, eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür stand aber noch aus.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte gesagt, dass der Bund auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Musterverordnung erarbeiten wolle, die regelt, welche Geschäfte und Dienstleistungen an den beiden Tagen geschlossen bleiben müssen. Kretschmann dazu: "Ich würde mir vorstellen, dass das ein dem Feiertag entsprechender Ruhetag ist."
Verwirrung um "Ruhetage": Innenministerium sollte Rechtsgrundlage schaffen
Die von Söder angesprochene Rechtsgrundlage kam nicht, das Bundesinnenministerium sollte eigentlich bis Mittwochabend eine Musterverordnung erarbeiten, um viele der noch offenen "Ruhezeit"-Fragen zu klären. Das ist nun hinfällig, denn gerade diese offenen Fragen haben zum Kippen der Verordnung geführt!
Eines der großen Probleme, an denen die Regelung letztendlich gescheitert ist: Um Gründonnerstag und Karsamstag einmalig zu Feiertagen zu erklären, müsste das Feiertagsgesetz entsprechend angepasst werden. Eine Regelung darüber ist aber schwierig, weil diese von allen Bundesländern beschlossen werden müsste. Dafür war die Zeit schlicht zu knapp.
"Erweitere Ruhezeit" von 1. bis 5. April zurückgezogen
Bund und Länder hatten bei den Beratungen Anfang der Woche eine "erweitere Ruhezeit" über Ostern beschlossen – Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) sollten dabei als "Ruhetage" betrachtet werden, an denen strengere Regeln gelten. Unter anderem sollten die Kontakte beschränkt werden, zudem war von einem Ansammlungsverbot vom 1. bis einschließlich 5. April die Rede.
"Die Regelung wird analog sein zu Sonn- und Feiertagen", hatte die Bundeskanzlerin noch auf der Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gipfel gesagt. "Selbstverständlich werden Tankstellen geöffnet haben, das ist gar keine Frage. So wie an Sonn- und Feiertagen auch bestimmte Unternehmen arbeiten können, so ähnlich wird es auch an den 'Ruhetagen' geregelt werden." Heißt: Wären Gründonnerstag und Karsamstag tatsächlich zu "Ruhetagen" erklärt worden, hätte an diesen Tagen theoretisch auch gearbeitet werden dürfen – eine entsprechende Sondererlaubnis vorausgesetzt.
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sollte laut Mitteilung der Staatsregierung um folgenden Passus ergänzt werden: "Betriebe, Ladengeschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am 1. April 2021 (Gründonnerstag) und am 3. April 2021 (Karsamstag) wie an den Osterfeiertagen geschlossen; am Samstag, den 3. April 2021, wird ausschließlich der Lebensmittelhandel geöffnet." Auch dieser Teil wird nun aus der Verordnung gestrichen.
Arbeitnehmer haben am Gründonnerstag doch nicht arbeitsfrei
Weil am diesjährigen Gründonnerstag nach Stand der MPK von Montag die gleichen Regeln wie an einem "normalen" Sonn- oder Feiertag gegolten hätten, hätte das für Arbeitnehmer auch bedeutet, dass sie dieses Jahr an diesem Tag nicht arbeiten müssten. Auch Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Krise ohnehin schon von zu Hause aus arbeiten, hätten der "Osterruhen-"Verordnung am 1. April frei gehabt. "Ruhetag bleibt Ruhetag. Also auch Arbeitnehmer, die ansonsten im Homeoffice gearbeitet hätten, können sich auf einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag freuen", sagte Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht, am Dienstag dazu.
Nun bleiben Gründonnerstag und Karsamstag doch normale Werktage – Arbeitnehmer müssen demnach auch ganz normal arbeiten.
Wer darf an "Ruhetagen" arbeiten?
Ungeachtet der Corona-Krise darf dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG, §10 (1)) zufolge an Sonn- und Feiertagen nur in folgenden Bereichen gearbeitet werden: Rettungsdienste, Polizei und Behörden, Krankenhauspersonal, Gaststätten- und Hotelpersonal, Mitarbeiter bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, in Kirchen, Verbänden, Vereinen, Parteien, bei Sportveranstaltungen, beim Rundfunk und bei der Presse, bei Messen und Märkten, in Verkehrsbetrieben, bei der Energie- und Wasserversorgung, in der Landwirtschaft und im Bewachungsgewerbe, bei der Reinigung von Betriebseinrichtungen und ähnliches.
Durch die Pandemie fallen etliche dieser Bereiche derzeit freilich weg – etwa weite Teile der Gastronomie sowie Kultureinrichtungen.