Corona-Bußgelder in Bayern: Das kosten Verstöße

München - Der Kampf gegen die vierte Corona-Welle in Deutschland und Bayern soll auch durch verstärkte Kontrollen gewonnen werden. Mittlerweile haben Bund und Länder das Instrumentarium erweitert. So gilt etwa 3G am Arbeitsplatz sowie in Bus und Bahn.
Nahezu flächendeckend ist zudem die 2G-Regel in der Gastronomie in Kraft, die Maskenpflicht sowieso weiterhin überall gegeben – meistens gilt sogar FFP2-Maskenpflicht.
Behörden wollen Corona-Regeln kontrollieren
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat weiterhin verstärkte Kontrollen zu den Corona-Regeln angekündigt. Bei den bisherigen fast 20.000 Kontrollen seien 1.703 Verstöße etwa gegen die Maskenpflicht oder die 2G-Regeln festgestellt worden, teilte das Innenministerium am Montag in München mit.
Nahezu alle dieser Verstöße wurden auch geahndet. "Dabei hat die Polizei auch vom Verwarnungsverfahren Gebrauch gemacht und Verwarnungen unmittelbar ausgesprochen", sagte Herrmann. "Damit folgt die Strafe auf dem Fuß." Bayern will ab Mittwoch im Kampf gegen die vierte Pandemiewelle die Maßnahmen gegen Corona noch einmal verstärken.
Bußgeld-Katalog regelt Corona-Strafen
Stellt sich die Frage, wie teuer ein Verstoß gegen die Corona-Auflagen ist?
Dies beantwortet ein Blick in den Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie", der in seiner letzten Fassung vom September noch immer gültig ist. Grundsätzlich kann verwarnt werden, wenn ein Vorsatz angenommen wird. Zuständig sind immer die Kreisverwaltungsbehörden. Eine Verwarnung aussprechen dürfte in den meisten Fällen die Polizei als Exekutiv-Gewalt.
Das kosten Verstöße in Bayern
Günstig sind Verstöße gegen die Corona-Auflagen nicht. 250 Euro muss zahlen, wer gegen die Maskenpflicht verstößt. Hier können alle Personen ab zwölf Jahren belangt werden. Noch teurer wird es für Veranstalter, die die Maskenpflicht nicht durchsetzen: Hier sind 5.000 Euro Strafe fällig.
Falsche Daten oder kein Nachweis: 250 Euro Strafe
Ebenfalls 250 Euro kostet es, wenn man keinen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen kann, aber etwa ins Restaurant geht. Auch hier muss der Wirt oder Veranstalter mit bis zu 5.000 Euro Geldbuße rechnen, wenn er den Nachweis nicht kontrolliert.
Werden Kontaktdaten nicht erhoben, muss der Veranstalter 1.000 zahlen. Wer falsche Daten angibt, zahlt 250 Euro.
Der Bußgeldkatalog sieht noch weitere Punkte vor, die vor allem für Ausrichter, Wirte oder Veranstalter wichtig sind. Er ist unter diesem Link abrufbar.