Corona-Angst: Münchner Gerichte messen Verhandlungssäle aus

München (dpa/lby) - Die Münchner Justiz kämpft mit dem Maßband gegen den rasanten Ausbruch des neuartigen Coronavirus. "Die Verwaltung hat den Zuschauerbereich der Sitzungssäle der Landgerichte München I und München II vergangene Woche ausmessen lassen", sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky auf Anfrage am Montag.
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Gebäude des Amtsgerichts, des Landgerichts I und II, des Oberlandesgerichts und der Staatsanwaltschaft. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Gebäude des Amtsgerichts, des Landgerichts I und II, des Oberlandesgerichts und der Staatsanwaltschaft. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Die Münchner Justiz kämpft mit dem Maßband gegen den rasanten Ausbruch des neuartigen Coronavirus. "Die Verwaltung hat den Zuschauerbereich der Sitzungssäle der Landgerichte München I und München II vergangene Woche ausmessen lassen", sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky auf Anfrage am Montag. Damit sollte für jeden Verhandlungssaal ermittelt werden, wie viele Menschen im Zuschauerraum Platz nehmen können, wenn sie mindestens anderthalb Meter Abstand zueinander haben sollen. Jeder Richter müsse nun entscheiden, wie viele Zuschauer und Pressevertreter zu seinen Verhandlungen zugelassen werden können. "Nach meiner Kenntnis orientieren sich die Vorsitzenden an der empfohlenen Limitierung der Öffentlichkeit", sagte Gliwitzky.

Für einen Prozess um versuchten Totschlag, der am Montag am Landgericht München II begann, bedeutete das, dass insgesamt nur fünf Menschen (Zuschauer und Pressevertreter) in den Zuschauerraum gelassen werden durften, um den Sicherheitsabstand von anderthalb Metern gewährleisten zu können. Allerdings waren wegen der Ausgangsbeschränkungen in Bayern ohnehin keine Zuschauer und nur wenige Pressevertreter gekommen.

Die Gerichte im Freistaat sind in der Corona-Krise vom bayerischen Justizministerium dazu angehalten, nur noch in dringenden Fällen vor Gericht zu verhandeln. Die Angst vor dem neuen Virus hatte in der vergangenen Woche zu einem Eklat geführt. Ein Rechtsanwalt zeigte einen Richter wegen versuchter Körperverletzung an, weil der trotz der Pandemie darauf bestand, zu verhandeln. Zwei andere Münchner Strafrechtler zogen sogar vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, weil sie erreichen wollten, dass ein Prozess ausgesetzt wird. Sie scheiterten.

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