Computer-Überwachung und Kündigung von Betriebsrat nicht zulässig

Die Bäckerei Ihle durfte den Rechner eines Betriebsratsvorsitzenden nicht überwachen. Das hat das Arbeitsgericht Augsburg am Donnerstag entschieden. 
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„Beklagte Partei“: Lothar R., Betriebsratsvorsitzender der Bäckereikette Ihle.
Andreas Gebert, dpa „Beklagte Partei“: Lothar R., Betriebsratsvorsitzender der Bäckereikette Ihle.

Die Bäckerei Ihle durfte den Rechner eines Betriebsratsvorsitzenden nicht überwachen. Das hat das Arbeitsgericht Augsburg am Donnerstag entschieden. 

Augsburg - Die Computer-Überwachung und anschließende Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Bäckereikette Ihle war unzulässig. Dies hat das Arbeitsgericht Augsburg am Donnerstag entschieden. Damit gab das Gericht einem Antrag des Betriebsrats statt.

Ihle hatte den Rechner des 54-jährigen Mitarbeiters kontrolliert, um ihm Datenmanipulation nachzuweisen. Dies sei unverhältnismäßig gewesen, urteilte das Gericht. Das Unternehmen habe damit Persönlichkeitsrechte des Mannes verletzt.

 

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