Chlor-Trinkwasser erlaubt: Klage gegen Freistaat abgewiesen
Dinkelscherben (dpa/lby) - Das Trinkwasser im schwäbischen Dinkelscherben (Landkreis Augsburg) wird weiterhin mit Chlor versetzt. Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte am Dienstag die vom Landratsamt vorgeschriebene Zwangs-Chlorung der Wasserversorgung in der Marktgemeinde. "Die Anordnung, das Trinkwasser zu chloren, ist angemessen", sagte ein Sprecher des Gerichts. Ein Abkochen reiche nicht aus, da Bürger dies schnell vergessen könnten.
Nachdem im vergangenen Jahr sogenannte coliforme Keime in der Wasserversorgung Dinkelscherbens nachgewiesen wurden, wird das Trinkwasser seit Juni auf Anordnung der Kreisbehörde mit Chlor versetzt. Die Gemeinde hatte wegen der Chlorung Klage gegen den Freistaat eingereicht. "Wir finden die Anordnung nicht verhältnismäßig", sagte ein Mitarbeiter des Rathauses.
Fäkalkeime wie in Dinkelscherben werden immer wieder im Trinkwasser gefunden. Diese können Magen-Darm-Erkrankungen verursachen und sind vor allem für immungeschwächte Menschen gefährlich.
Die Chlorung habe bisher Kosten in Höhe von 100 000 Euro verursacht. Die Gemeinde Dinkelscherben nimmt an, dass der starke Pollenflug im vergangenen Frühjahr Grund für die Verunreinigung des Wassers ist. Eine veraltete Belüftungsanlage wurde bereits modernisiert, dem Gericht zufolge sind weitere Maßnahmen erforderlich.
Die in Deutschland zugelassene Chlorkonzentrationen ist nach Angaben des Gesundheitsamtes nicht gesundheitsgefährdend. Es bestehe keine unmittelbare Gefahr, das Wasser aus Leitungen zu verwenden. "Jedoch ist dies immer eine Mengenfrage. Es ist besser, auf Trinkwasser in Flaschen auszuweichen, da Chlor nicht für die Ernährung gedacht ist", sagte ein Sprecher.
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