Chefarzt-Prozess: Mutmaßliches Opfer bestätigt Vorwürfe

Tag zwei im Prozess gegen einen Bamberger Chefarzt, dem Vergewaltigung einer Mitarbeiterin vorgeworfen wird: Das mutmaßliche Opfer sagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.
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Der Angeklagte versteckt sich hinter einem Aktenordner.
dpa Der Angeklagte versteckt sich hinter einem Aktenordner.

Bamberg - Im Prozess gegen einen früheren Chefarzt wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung hat das mutmaßliche Opfer die Vorwürfe vor Gericht weitgehend bestätigt. Allerdings wurde die Öffentlichkeit am Donnerstag während der Aussage der Frau aus der Verhandlung vor dem Landgericht Bamberg ausgeschlossen. Wie ein Justizsprecher später erläuterte, gab die 38-Jährige das Geschehen im Wesentlichen so wieder, wie es in der Anklageschrift steht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-Jährigen vor, im Dezember 2016 die ihm unterstellte Mitarbeiterin am Arbeitsplatz zu einer sexuellen Handlung gezwungen zu haben. Aufgrund des verschärften Sexualstrafrechts wertet sie dies als Vergewaltigung. Unter dem Vorwand, er müsse sie wegen einer Abrechnung sprechen, habe er die Frau in die Küche einer Ambulanz gelockt und dort zum Oralsex gezwungen. Auch soll er sie gegen ihren Willen geküsst haben.

Anschuldigungen seien Komplott

Der Arzt hatte am Mittwoch zum Prozessauftakt eine Erklärung verlesen lassen, in der er beteuerte, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen. Die Anschuldigungen seien vielmehr ein Komplott von Mitarbeiterinnen, mit denen er Sex gehabt habe. Ein Urteil wird im Dezember erwartet.

Der Fall steht im Fokus, weil der Mann nach dem verschärften Sexualstrafrecht angeklagt ist, das dem Prinzip "Nein ist Nein" folgt. Zudem ist es binnen kurzer Zeit der zweite Bamberger Ex-Chefarzt, der vor Gericht steht. Vor rund einem Jahr war ein ehemals leitender Mediziner wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen verurteilt worden.

Die Strafkammer sah es damals als erwiesen an, dass der Arzt zwölf Frauen - darunter Patientinnen - betäubte und damit willenlos machte. Er selbst hatte stets seine Unschuld beteuert. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung waren in Revision gegangen, eine Entscheidung dazu steht noch aus.

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