Check 24 droht Niederlage im Streit um "Jubiläumsdeals"

Dem Online-Makler Check 24 droht in seinem Dauerstreit mit Versicherungsvertretern eine neuerliche Niederlage vor Gericht. Das Unternehmen könnte nach Einschätzung des Landgerichts München mit "Jubiläumsdeals" im vergangenen Jahr gegen das Rabattverbot beim Verkauf von Versicherungen verstoßen haben.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Gebäude umfasst u.a. das Amtsgericht und das Oberlandesgericht. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Das Gebäude umfasst u.a. das Amtsgericht und das Oberlandesgericht. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Dem Online-Makler Check 24 droht in seinem Dauerstreit mit Versicherungsvertretern eine neuerliche Niederlage vor Gericht. Das Unternehmen könnte nach Einschätzung des Landgerichts München mit "Jubiläumsdeals" im vergangenen Jahr gegen das Rabattverbot beim Verkauf von Versicherungen verstoßen haben. Das Gericht sehe den Sachverhalt "eher kritisch", sagte die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Kläger ist der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der 40 000 Versicherungsvertreter repräsentiert.

Das Urteil soll am 4. Februar verkündet werden. Der rechtliche Hintergrund: Beim Verkauf von Versicherungen sind Rabatte gesetzlich verboten, damit die Bürger sich nicht unnötige Policen aufschwatzen lassen. Bei der ersten langwierigen Auseinandersetzung zwischen Versicherungskaufleuten und dem Onlineportal hatte der Verband 2018 durchgesetzt, dass Check24 Kunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrags proaktiv auf die Provisionen hinweisen muss, die das Unternehmen erhält.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.