Cannabis-Legalisierung in Bayern: Bußgelder von bis zu 30.000 Euro

"Bayern wird kein Kiffer-Paradies!" Dieses Mantra hat Ministerpräsident Markus Söder noch einmal auf X, ehemals Twitter, bekräftigt. In seinem Posting vom Abend des 9. Aprils hat er aufgeführt, was Menschen in Bayern drohen kann, wenn sie gegen die Grenzen beim Cannabis-Konsum verstoßen. Dazu schreibt er, dass man "mit harten Bußgeldern konsequent" durchgreifen und "das Cannabis-Gesetz restriktiv anwenden" werde. Das Kiffen vor Kindern oder Jugendlichen soll demnach etwa 1000 Euro kosten. Wer in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr Gras raucht, der muss mit 500 Euro Strafe rechnen. Dieselbe Höhe fällt für das Konsumieren von Cannabis in Sichtweite von Schulen und Kindergärten an.
Wobei "Sichtweite" laut Bundesgesetz nicht mehr gegeben ist, wenn der Abstand zum Eingangsbereich der Einrichtungen mehr als 100 Meter beträgt. Wer in militärischen Bereichen der Bundeswehr Cannabis konsumiert, muss mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen. Und wer etwas mehr als die erlaubte Menge Cannabis besitzt oder mit sich führt, muss im Freistaat mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro rechnen.
Die entsprechenden Summen finden sich im neuen Bußgeldkatalog, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hat. Dieser sei Ende März veröffentlicht worden und gelte bereits seit 1. April, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag.
Cannabis-Verstöße in Bayern: Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich
Teuer wird es auch für Verstöße im Zusammenhang mit künftigen Cannabis-Anbauvereinigungen: Für das unerlaubte Werben oder Sponsoring, für eine unzureichend gesicherte Lagerung von Cannabis und viele weitere Verstöße drohen Bußgelder von mehreren hundert Euro. Für einige Verstöße sind sogar Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Cannabis-Stecklingen. Einzelne Medien hatten zuletzt bereits über den neuen Bußgeldkatalog berichtet.
Grundsätzlich gelten alle genannten Summen laut Bußgeldkatalog für einen "vorsätzlichen Erstverstoß". Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt werden, bei Fahrlässigkeit können die Summen halbiert werden. Aber auch je nach Einzelfall können die Behörden von den Regelsätzen nach oben oder auch nach unten abweichen.