Bußgeldkatalog: Verstoß gegen Auflagen kann teuer werden
München (dpa/lby) - Bei einem Verstoß gegen die in Bayern wegen der Corona-Krise geltenden Ausgangsbeschränkungen droht schon im Regelfall eine Geldbuße von 150 Euro. Wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5000 Euro. Das geht aus einem Bußgeldkatalog hervor, den das Gesundheitsministerium am Freitag erlassen hat.
Der Katalog soll allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als Richtschnur zur Verfügung stehen, die für Bußgeldbescheide dieser Art zuständig sind. Sogar als Straftat soll laut Gesundheits- und Innenministerium gewertet werden, wenn Menschen in Gruppen gegen die weitreichenden Ausgangsbeschränkungen verstoßen - weil dann gleichzeitig auch ein Verstoß gegen das Versammlungsverbot vorliege.
"Wir alle müssen gemeinsam alles unternehmen, um das gefährliche Coronavirus bestmöglich einzudämmen", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte: "Verstöße werden wir konsequent sanktionieren. Dort, wo notwendig, wird die bayerische Polizei die Kontrollen noch weiter verstärken."
Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in ganz Bayern seit vergangenem Samstag umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der Wohnung ist - zunächst befristet bis einschließlich 3. April - nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch "Sport und Bewegung an der frischen Luft" - das aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Zudem müssen alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben, ausgenommen sind lediglich Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angebote. Läden abseits der täglichen Grundversorgung müssen ebenfalls geschlossen bleiben.
150 Euro muss nach dem Bußgeldkatalog nicht nur derjenige bezahlen, der ohne triftigen Grund seine Wohnung verlässt, sondern auch, wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhält. 500 Euro sind für Restaurantbesitzer fällig, wenn sie bei Mitnahme-Angeboten nicht für diesen Mindestabstand sorgen. 2500 Euro Geldbuße drohen etwa für unerlaubte Kinderbetreuungsangebote.
Grundsätzlich gilt: Bei den Summen handelt sich um einen Regelsatz, der in konkreten Fällen auch niedriger oder höher ausfallen kann. Bei wiederholten Verstößen sollen die Regelsätze verdoppelt, bei fahrlässigem Handeln halbiert werden. Ermäßigungen sollen unter anderem dann in Betracht gezogen werden, wenn der "Täter" Einsicht zeigt oder wenn "die Gefahr einer potenziellen Infizierung anderer Personen nach den Umständen des Einzelfalls gering ist".
Herrmann und Huml betonten, es gehe nicht darum, Bürgerinnen und Bürger zu kriminalisieren. "Aber jeder muss verstehen, dass es beim Coronavirus für viele Menschen um Leben und Tod gehen kann", sagte Huml. Deshalb sei große Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich.
Herrmann betonte, der weit überwiegende Teil der Bevölkerung halte sich vorbildlich an die Regeln. Es seien aber auch Leute dabei, die aus Unwissenheit oder Uneinsichtigkeit gegen die Vorgaben verstießen. "Bitte suchen Sie nicht nach irgendwelchen Schlupflöchern, um beispielsweise die Ausgangsbeschränkung zu umgehen", riet Herrmann.
Ausflüge sind zwar weiter erlaubt. Herrmann rief aber dazu auf, am Wochenende beispielsweise auf Trips in die Berge zu verzichten. "Es ist nicht der Sinn der Sache, wenn Leute zuhauf über 50 oder 100 Kilometer meinen, in die Berge fahren zu müssen. Da rate ich dringend davon ab", sagte er am Freitag im Bayerischen Rundfunk.